LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 1/53 |
1. Wahlperiode | 04.09.2020 |
Kleine Anfrage
der Tim Timmen und der Fraktion der Freien Demokraten
Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen
Die Digitalisierung bietet die Chance, vielen Menschen einen
schnellen Zugang zu Informationen zu ermöglichen. Zur
Begrüßung des neuen Landesministers, der für diesen
Bereich zuständig ist, erfragt unsere Fraktion seine
Grundhaltungen und Konzepte, wie die Probleme in der
Digitalisierung, die in Nordrhein-Westfalen besonders groß sind,
gelöst werden sollen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Ist in Nordrhein-Westfalen der Zugang zum Internet in den
Augen der Bundesregierung gespalten?
a. Wenn ja, wie kommen Sie zu dieser Erkenntnis?
b. Wenn nein, wie kommen Sie zu dieser
Erkenntnis?
2. Ist der Zugang zu Onlinediensten eine Frage der
sozialen Herkunft und Stellung?
a. Wenn ja, wieso ist das so und wie soll das
bekämpft werden?
b. Wenn nein, wie kommt die Landesregierung zu
diesem Entschluss?
c. Wie viele Menschen mit einem
Haushaltseinkommen über 3.000 Euro im
Monat nutzen das Internet?
d. Wie viele Menschen mit einem
Haushaltseinkommen unter 1.000 Euro im
Monat nutzen das Internet?
3. Wie steht die Landesregierung dazu, Daten, die von
Regierungen mit öffentlichen Geldern gesammelt und
erstellt wurden, allen Menschen unter
Berücksichtigung von Datenschutz und Urheberrecht
frei zugänglich zu machen?
a. Welche Argumente sprechen für dieses
Konzept?
b. Welche Argumente sprechen gegen dieses
Konzept?
4. Wie steht die Landesregierung zur offenen Architektur
des Netzes?
a. Welche Argumente sprechen für dieses
Konzept?
b. Welche Argumente sprechen gegen dieses
Konzept?
5. Wie weit ist der Ausbau des Glasfasernetzes
fortgeschritten?
a. Ist die Bundesregierung mit dem aktuellen
Fortschritt zufrieden?
b. Welches Ziel hat sich die Landesregierung im
Ausbau des Glasfasernetzes gesetzt?
c. Bis wann soll dieses erreicht werden?
d. Wie soll dieses erreicht werden?
e. Wie viel Geld steht für den Ausbau des
Glasfasernetzes zur Verfügung?
6. Sieht die Landesregierung ein Problem in einer
zunehmenden widerrechtlichen Erhebung,
Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten?
a. Wenn ja, wie wurde in der Vergangenheit
dagegen vorgegangen und wie will man
zukünftig dagegen vorgehen?
b. Wenn nein, wieso nicht?
c. Liegen zu der in der Frage beschriebenen
Problematik konkrete Daten vor wie bspw.
Verstöße in den letzten fünf Jahren?
d. Wenn ja, können Sie diese aus
Transparenzgründen öffentlich machen?
e. Wenn nein, haben Sie vor, künftig diese Daten
zu erheben?
f. Hat die Landesregierung selbst schon solche
Daten verwendet, um sie zu Personenprofilen
zusammenzuführen, beispielsweise bei
Terroristen oder anderen Verbrechern?
g. Wenn nein, wie steht die Landesregierung zur
Erstellung von Personenprofilen mithilfe der
gesammelten Daten?
7. Wie wird die Privatsphäre im Internet gewährleistet?
a. Was wurde in der Vergangenheit unternommen?
b. Wie effektiv waren die Handlungen?
c. Was soll zukünftig unternommen werden?
Düsseldorf, den 04.09.2020