DS 1/083: Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes [FDP]

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 1/083
    1. Wahlperiode 08.09.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der FDP


    Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BaFöG)

    A. Problem und Ziel

    Das Leben, vor allem in Universitätsstädten wird immer teurer. Neuste Studien zeigen, dass es rund 950€ pro Monat braucht, um durchschnittlich in Deutschland zu leben. Der Höchstsatz des BaFöG ist nach der letzten Änderung auf knapp 860€ gestiegen, was jedoch in den meisten Städten viel zu wenig ist. Neben dem Studium zu arbeiten, ist für viele Studenten nicht möglich, da entweder die Zeit dazu sehr gering ist oder das Angebot an Minijobs es nicht zulässt.

    B. Lösung

    Die Regelsätze des BaFöG sollen zuerst um jeweils 100€ pro Monat erhöht werden. Zudem soll jährlich der Regelsatz angepasst werden, an die aktuelle wirtschaftliche Lage und die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten.

    C. Alternativen

    Die aktuellen Sätze beibehalten

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es entstehen zusätzliche Kosten von rund 600 Millionen € im ersten Jahr

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine



    .

    Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 08.09.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1 §13 Abs. (1) BaFöG

    Änderung von:


    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in

    1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 3911)/3982) Euro,

    2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 4191)/4272) Euro.

    zu:


    (1) Als monatlicher Bedarf gelten für Auszubildende in

    1. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, Abendgymnasien und Kollegs 4911)/4982) Euro,

    2. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen 5191)/5272) Euro.





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Auszubildende und Studenten sollen ihren Lebensunterhalt und die Lebenshaltungskosten besser stemmen können.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Der Regelsatz wird um 100€ pro Monat erhöht.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Deutscher Bundestag

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (oder wenn anders, dann erläutern)


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Formelles Recht.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Zusätzliche Ausgaben des Ministeriums für Bildung und Forschung


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.






    Dr. Luca Welle und Fraktion

  • Leon Reinhardt

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.