Sehr geehrte Partei-, Landes- und Kreisvorsitzende,
heute stelle ich Ihnen einen kurzen Leitfaden vor, nach dem grundsätzlich Wahlvorschläge eingereicht werden können.
Wichtigste Regel zu Beginn:
Nur der Vorstand des Bezirksverbandes, in dessen Zuständigkeit die Wahl stattfindet ist berechtigt, einen Wahlvorschlag einzureichen.
Das heißt: Bundesvorstand für die Bundestagswahl, Landesvorstand für die Landtagswahl und Kreisvorstand für die Kreistagswahl.
Anschließend müssen folgende Unterlagen immer eingereicht werden:
1. Wahlprogramm für die entsprechende Wahl in ausformulierter Schriftform nicht als PDF-Anhang (Pflicht). Ein Link zu einem ausformulierten Programm im Parteienbereich ist ebenfalls möglich (aber auch hier kein PDF).
2. Liste (Optional)
3. Direktkandidaten (Optional)
4. Versicherung an Eides statt, dass die Wahlen zur Aufstellung der Bewerber dem § 13 Abs. 1 bis 4 entsprechen. (Entfällt bei Einzelkandidaten für ein Direktmandat)
5. Zur Wahl stehende Kandidaten müssen einen Wiki-Eintrag mit mindestens dem Geburtsdatum haben
Die Unterlagen müssen als Beitrag unter den entsprechenden Thread gepostet werden, der vom Wahlvorstand erstellt wird. Einreichung per neuen Thread werden nicht akzeptiert.
Mit freundlichen Grüßen