Deutscher Bundestag | Drucksache 1/089 |
1. Wahlperiode | 15.09.2020 |
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Gemeinwesen
zum dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
- Drucksachen 1/083
Gesetzesänderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
A. Beratungsverlauf
Dem Ausschuss für Gemeinwesen liegt der oben genannte Antrag vor. Dieser wurde von Bundestag nach der ersten Lesung in diesen Ausschuss überwiesen und wurde in der Sitzung vom 15.09.2020 in der ersten Runde beraten.
B. Lösung
Der oben genannte Ausschuss empfiehlt folgende Änderung am Gesetzentwurf:
Art. 2: §68 BaFöG
§68: Inkrafttreten
(1:) Der Gesetzentwurf tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Annahme des Antrages mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der FDP bei Enthaltung der CDU
C. Alternativen
Ablehnung des Antrages
D. Kosten
Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag anzunehmen.
Berlin, den 15.09.2020
Der Ausschuss für Gemeinwesen
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gemeinwesen