Anordnung des BMIJ: Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

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    Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes

    (Bezugnehmend auf den Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005, Bundesanzeiger Nr. 61, S. 4982 vom 01.04.2005)


    Aus Anlass der Opfer der Zugentgleisung in Wolfsburg am 05.10.2020 ordne ich


    für Dienstag, den 06. Oktober 2020,

    bundesweite Trauerbeflaggung der obersten Bundesberhörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen,


    an.


    Darüber hinaus ordne ich für den vorgenannten Bereich eine

    ergänzende Trauerbeflaggung im Land Niedersachsen

    von Mittwoch, dem 07. Oktober 2020,

    bis auf weiteres

    an.


    Für den Tag der Trauerfeier ist eine weitere bundesweite Trauerbeflaggung vorgesehen. Hierzu wird eine gesonderte Beflaggungsanordnung folgen.

    Ich bitte, das Erforderliche zu veranlassen.


    D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

    Herbert Aisinger