Anordnung des BMIJ: Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes

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Manfred Klausbrück

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    Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes

    (Bezugnehmend auf den Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005, Bundesanzeiger Nr. 61, S. 4982 vom 01.04.2005)


    Aus Anlass der Opfer des Terroranschlags in Schweinfurt, Bayern, am 04.11.2020 ordne ich


    für Freitag, den 06. November 2020,

    bundesweite Trauerbeflaggung der obersten Bundesberhörden und ihrer Geschäftsbereiche sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen,


    an.


    Darüber hinaus ordne ich für den vorgenannten Bereich eine

    ergänzende Trauerbeflaggung im Land Baden-Württemberh und im Freistaat Bayern

    von Samstag, dem 07. November 2020,

    bis Montag, dem 09. November 2020

    an.


    Für den Tag der Trauerfeier ist eine weitere bundesweite Trauerbeflaggung vorgesehen. Hierzu wird eine gesonderte Beflaggungsanordnung folgen.

    Ich bitte, das Erforderliche zu veranlassen.


    D e r B u n d e s m i n i s t e r d e s I n n e r n

    Herbert Aisinger




  • Herbert Aisinger

    Hat den Titel des Themas von „Anordnung des BMIJ:“ zu „Anordnung des BMIJ: Trauerbeflaggung der Dienstgebäude des Bundes“ geändert.