Anordnungen des Auswärtigen Amtes

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Manfred Klausbrück

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    Anordnung des Auswärtigen Amtes an die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in der Republik Irak


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,


    die aktuelle Lage in der Republik Irak ist besorgniserregend. Die Bundesregierung hat noch während ihrer laufenden Kabinettssitzung von den Anschlägen auf die Botschaft unseres Verbündeten und engen Partners, den Vereinigten Staaten von Amerika, erfahren und im Anschluss sofort Maßnahmen ergriffen, die vor allem dem Schutz unserer Staatsbürger gelten. Dazu zählen auch die diplomatischen Vertretungen unserer Bundesrepublik in der Republik Irak. Da nicht klar ist, ob man mit weiteren Angriffen auf Botschaften oder andere diplomatische Institutionen rechnen kann, ordnet das Auswärtige Amt folgendes an:


    Gemäß Protokoll wird die Besetzung der Deutschen Botschaft in Bagdad sowie aller Konsulate im Staatsgebiet der Republik Irak auf ein Minimum heruntergefahren. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aktuell nicht Teil der Notfallversorgung sind, werden angewiesen, sich in die vorbereiteten sicheren Unterkünfte zu begeben. Der Betrieb der Botschaft sowie der Konsulate findet im Schichtbetrieb statt. Weitere Anweisungen können Sie den internen Anweisungen sowie den Protokollen für diesen Fall entnehmen.


    Das Auswärtige Amt sowie das Krisenreaktionszentrum stehen für Ihre Anrufe bereit und werden bei Bedarf unklare Fragen beantworten.


    Bleiben Sie gesund und passen Sie auf sich auf,


    Der M I N I S T E R D E S A U S W Ä R T I G E N