Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung zum 6. Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Werte Bürger,


    Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung hat in den letzten Wochen einen Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes entworfen, welcher nun dem Bundesrat vorgelegt wird. Ziel dieser Gesetzesänderung ist es die Tötung von männlichen Küken in der Landwirtschaft zu untersagen. Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wird das Verbot der Tötung männlicher Küken ab dem 1. Februar angewandt, ab dem 1. November sollen zudem weitere Regeln zu Eingriffen an Hühnereiern angewandt werden. Dies wird Landwirtschaftliche Betriebe welche diese Praktiken regelmäßig anwenden zu einer Umstellung zwingen. Viele der Betriebe werden zu einer 'zweigleisigen' Produktion umstellen bei der die ungewollten Küken mit aufgezogen werden, dies wird zu einer Erhöhung der Eierpreise auf das Niveau höherer Haltungsklassen und kurzfristigen kostenerhöhungen für die Betriebe führen. Langfristig sind wir sicher das die Betriebe die Kosten ausgleichen können, was die Kurzfristigen kosten angeht sollten die meisten hiervon betroffenen Betriebe, bei denen es sich meist um größere handelt, in der Lage sein diese unterzubringen; zudem wollen wir die Ausstattung mit Geräten zur frühen Geschlechtsbestimmung in Zukunft durch die, sich momentan in Planung Befindlichen, Fonds für Landwirtschaftliche Innovation unterstützen.


    Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung