Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
hiermit darf ich folgendes bekanntgeben.
Für die kommende Wahl werden Wahlbezirke errichtet, um eine faire Wahl gewährleisten zu können. Diese Wahlbezirke gliedern sich wie folgt:
Bezirk 1: Nordrhein-Westfalen
Bezirk 2: Bayern
Bezirk 3: Baden-Württemberg
Bezirk 4: Südwest / Rheinhessen (Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen)
Bezirk 5: Nordwest: (Niedersachsen, Bremen)
Bezirk 6: Nord / Ost (Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen)
Die Bewerber für die Direktmandate dürfen nur aus den entsprechenden Bundesländern kommen und dürfen auch nur von Parteimitgliedern dieser Länder gewählt werden. Eine Wahl über den Bundesparteitag ist unzulässig.
Wichtig: Die Bundesländer bleiben trotz der Zusammenlegung für die Wahl weiterhin bestehen und eventuelle Landtagswahlen können weiterhin in allen Ländern stattfinden.
In jedem Wahlbezirk gibt es ein Direktmandat für den Bundestag zu gewinnen. Die restlichen Sitze werden per Liste gewählt.
Die exakte Anzahl an Mandaten regelt das Wahlgesetz, welches in den kommenden Tagen veröffentlicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundeswahlleiter