LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 3/024 |
3. Wahlperiode | 28.04.2021 |
Antrag
des Landtagspräsidenten
Antrag auf Aberkennung des Mandats von Heinrich von Randerath
Der Landtag wolle beschließen:
Dem Kollegen Heinrich von Randerath wird das Mandat entzogen.
Begründung:
Gemäß §24 Abs. 1. LWahlG muss dem Abgeordneten Heinrich von Randerath nach dreimaligem, untentschuldigten Fehlen das Mandat entzogen werden.