Mitteilungen des Bundestagspräsidiums

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • 772-deutscher-bundestag-png



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte gerne auf §101 unserer Geschäftsordnung hinweisen und zwar mit der Bitte, das dies auch so durchgeführt wird.

    Dort heißt es: Kleine Anfragen "sind dem Präsidenten einzureichen". Sprich für kleine Anfragen (auch deren Antworten) sollen keine Drucksachennummern reserviert werden, sondern die kleinen Anfragen sollen an den Präsidenten geschickt werden und nicht im Parlamentssekretariat eingereicht werden, dieser leitet sie dann an die Bundesregierung weiter.

    Die kleinen Anfragen mit Antwort der Bundesregierung werden dann hier in den Mitteilungen veröffentlicht.

    Das gilt ab sofort für alle zukünftigen Kleinen Anfragen.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Leon Reinhardt

    Präsident des Deutschen Bundestages



    § 101 Kleine Anfragen

    (1) In Kleinen Anfragen (§ 72 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt

    bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie

    dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung

    kann angefügt werden.

    (2) Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen

    schriftlich zu beantworten; er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern