Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte gerne auf §101 unserer Geschäftsordnung hinweisen und zwar mit der Bitte, das dies auch so durchgeführt wird.
Dort heißt es: Kleine Anfragen "sind dem Präsidenten einzureichen". Sprich für kleine Anfragen (auch deren Antworten) sollen keine Drucksachennummern reserviert werden, sondern die kleinen Anfragen sollen an den Präsidenten geschickt werden und nicht im Parlamentssekretariat eingereicht werden, dieser leitet sie dann an die Bundesregierung weiter.
Die kleinen Anfragen mit Antwort der Bundesregierung werden dann hier in den Mitteilungen veröffentlicht.
Das gilt ab sofort für alle zukünftigen Kleinen Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Präsident des Deutschen Bundestages
§ 101 Kleine Anfragen
(1) In Kleinen Anfragen (§ 72 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt
bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie
dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung
kann angefügt werden.
(2) Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen
schriftlich zu beantworten; er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern