Mitteilungen des Bundestagspräsidiums

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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • deutscher-bundestag.png



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte gerne auf §101 unserer Geschäftsordnung hinweisen und zwar mit der Bitte, das dies auch so durchgeführt wird.

    Dort heißt es: Kleine Anfragen "sind dem Präsidenten einzureichen". Sprich für kleine Anfragen (auch deren Antworten) sollen keine Drucksachennummern reserviert werden, sondern die kleinen Anfragen sollen an den Präsidenten geschickt werden und nicht im Parlamentssekretariat eingereicht werden, dieser leitet sie dann an die Bundesregierung weiter.

    Die kleinen Anfragen mit Antwort der Bundesregierung werden dann hier in den Mitteilungen veröffentlicht.

    Das gilt ab sofort für alle zukünftigen Kleinen Anfragen.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. Benjamin Weiß

    Präsident des Deutschen Bundestages



    § 101 Kleine Anfragen

    (1) In Kleinen Anfragen (§ 72 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt

    bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie

    dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung

    kann angefügt werden.

    (2) Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen

    schriftlich zu beantworten; er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern

  • Deutscher BundestagDrucksache 2/026
    2. Wahlperiode16.11.2020



    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Dr. Benjamin Weiß und der Fraktion der SPD


    Arbeitspolitik der Bundesregierung


    Wir fragen die Bundesregierung:


    1. Wie stehen Sie zu einer möglichen Erhöhung des Mindestlohns?

    2. Wie stehen Sie zu einer möglichen Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende?

    3. Wie beurteilen Sie die derzeitige Lage der Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können?

    3a. ..., insbesondere im Bereich der Angestellten auf dem Bau.

    4. Wie beurteilen Sie die derzeitige Arbeitssituation der im Bereich der Stahlindustrie beschäftigten Arbeitnehmern?

    5. Wie genau soll die in Ihrem Koalitionsvertrag angesprochene Förderung für Familien in Bezug auf die Kinder konkret aussehen?

    6. Wie stehen Sie zu einer möglichen Einführung einer 4-Tage-Woche?


    Berlin, den 16.11.2020


    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion



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    Antwort der Bundesregierung:


    1.) Wie stehen Sie zu einer möglichen Erhöhung des Mindestlohnes?


    Wie im Mindestlohngesetz vorgesehen wird der Mindestlohn turnusmäßig angepasst. Über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohnes entscheidet eine vom Gesetzgeber eingerichtete ständige unabhängige Mindestlohnkommission, bestehend aus jeweils drei Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitgebern, zwei wissenschaftlichen Mitgliedern mit beratender Funktion sowie einem unabhängigen Vorsitzenden. In Bezug auf die Entscheidung zur Anpassung des Mindestlohns prüft die Mindestlohnkommission in einer Gesamtbewertung, welches Mindestlohnniveau geeignet ist, um den Arbeitnehmern einen angemessenen Schutz zu ermöglichen, zugleich faire und wirksame Wettbewerbsbedingungen zu realisieren und Beschäftigung nicht zu gefährden. Bei ihrer Empfehlung für eine Mindestlohnhöhe orientiert sich die Mindestlohnkommission nachlaufend an der Tarifentwicklung. Des weiteren besteht für die Mindestlohnkommission die gesetzliche Verpflichtung, kontinuierlich die Auswirkungen des Mindestlohnes auf den Schutz der Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Zusammenhang mit bestimmten Branchen und Regionen sowie auf die Produktivität zu bewerten.


    2.) Wie stehen Sie zu einer möglichen Einführung eines Mindestlohnes für Auszubildende?


    Auszubildende sind per Definition keine regulären Beschäftigten. Demgemäß können sie keinen Lohn und dazugehörig auch keinen Mindestlohn erhalten. Der korrekte Begriff für das Einkommen von Auszubildenden lautet Ausbildungsvergütung. Dementsprechend heißt der Mindestbetrag für die Ausbildungsvergütung Mindestausbildungsvergütung. Mit der Novelle des Berufsbildungsgesetz hat der Gesetzgeber eine Mindestausbildungsvergütung für alle Ausbildungsberufe der dualen Ausbildung eingeführt. Vergütungen unterhalb dieser Mindestgrenze dürfen grundsätzlich nicht gezahlt werden. Die Mindestausbildungsvergütung steigt bis 2023 für alle Ausbildungsjahre stufenweise an. Ab 2024 wird sie nach dem Durchschnitt aller Ausbildungsvergütungen automatisch erhöht.


    3.) Wie beurteilen Sie die derzeitige Lage der Umschulungsmöglichkeiten für Menschen, die ihren alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können?

    3a.) insbesondere im Bereich der Angestellten auf dem Bau?

    (3 & 3a werden gemeinsam beantwortet)


    Es gibt viele Situationen, in denen ein Arbeitnehmer seinen bisherigen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausführen kann, sei es durch gesundheitliche Beschwerden direkt durch die Arbeit, hervorgerufen aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit, oder durch Entstehung der Krankheit unabhängig von der Arbeit, welche aber eine weitere Berufsausübung unmöglich macht. Es bestehen diverse Umschulungsmöglichkeiten, beispielsweise eine Förderung über die Berufsgenossenschaft, wenn der Arbeitnehmer an einer Berufskrankheit leidet oder einen Arbeitsunfall erlitten hat. Sollte der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr seinen Beruf ausüben können, so kann eine Umschulung seitens der Rentenversicherung oder der Agentur für Arbeit infrage kommen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in allen Branchen, auch der Baubranche.




    Berlin, den 07.03.2021

  • MITTEILUNG DES ÄLTESTENRATES

    Der Ältestenrat hat zu verkünden, dass der Bundestagspräsident das Hausrecht des Bundestages innehat.

    Des Weiteren wurde einstimmig im Einvernehmen aller Fraktionen beschlossen:


    Den Anordnungen des Bundestagspräsidenten in Hinsicht auf das Hausrecht ist Folge zu leisten.


    § 3 Absatz 1 der Hausordnung wird dahingehend gedeutet. Weitere Maßnahmen bei Nichteinhaltung dieser Maßgabe durch Ordnungsgeld behalten wir uns vor.


    Des Weiteren ist hiermit verkündet, dass der Plenarsaal auf schriftliche Anfrage beim Präsidium den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werden kann, um derartige Treffen zu ermöglichen. Dies ist jedoch nur auf Anfrage möglich, nicht wenn die Abgeordneten es einfach so einfordern.

  • Antwort auf die kleine Anfrage auf DS 2/026:

    1. Antwort: Ja, die beteiligten Soldatinnen und Soldaten sind fristgemäß nach Deutschland
    zurückgekehrt. Wie bereits in ihrer Frage beschrieben, das Mandat endete Ende Dezember,
    indem die Bundesregierung dieses nicht mehr verlängern ließ. Allerdings plant die
    Bundesregierung sich wahrscheinlich auch am nachfolgenden Programm UNITAMS zu
    beteiligen, auf welche Weise ist noch zu klären.
    2. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    3. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    4. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    5. Antwort: Sie meinen höchstwahrscheinlich, den mangelnden Schutz unserer Soldatinnen und
    Soldaten im Nah- bzw. Nächstbereich, dieser wird in der Tat sehr schwer zu überwinden und
    auch noch die nächsten Regierungen fordern. Was man bisher sagen kann, es gibt im Moment
    unterschiedliche Ideen, wie man das lösen könnte, beide sind aber nicht optimal.
    Erstens für die Abwehr von Drohnen der Klasse 1 (bis zu 150 Kg) gibt es in der Truppe Militärs
    die es für sinnvoll erachten den Boxer mit Granatmaschinenwaffen (40mm) zu bestücken, wobei
    hier die Schnelligkeit der Drohnen zum Problem werden könnte. Zweitens zum Schutz vor
    größeren Drohnen, Flugzeugen etc. sind Lenkflugkörper unterschiedlicher Reichweiten auf
    gepanzerten Fahrzeugen denkbar, wobei die zukünftig stärkere Ausrichtung auf die Bündnis
    Verteidigung in Europa berücksichtigt werden muss. Zudem wäre auch einen „MantisGeschützturm“ auf einem Boxerfahrzeug zu montieren denkbar, wobei hier das Problem wäre,
    dass jener Geschützturm vermutlich erstmal nur aus dem Stand und dann mit
    Stabilisierungshilfen ausgerüstet Feuern könnte, bis eine neue Software entwickelt bzw. eine
    Neuentwicklung des Geschützturmes zustande käme.

  • Deutscher BundestagDrucksache 3/XX
    3. Wahlperiode06.03.2021


    Kleine Anfrage

    der Fraktion SPD


    Kleine Anfrage zur Verteidigungspolitik der Bundesregierung


    Wir machen uns Sorgen, denn vom BMVg kam keine Mitteilung, dass unsere Soldaten nach Ende des Mandat für UNAMID nach Deutschland zurück gekehrt sind. Des weiteren fragen wir uns ob die Bundesregierung plant einige Einsätze die bald auslaufen zu verlängern.

    Unsere letzte Frage bezieht sich auf eine aktuelle Fähigkeitslücke. Wir wollen wissen wie diese geschlossen werden soll.



    Wir fragen die Bundesregierung:



    1. Sind die Deutschen Soldaten von der Mission UNAMID bereits zurück in Deutschland? Das Mandat UNAMID lief Ende Dezember 2020 aus.

    2. Plant die Bundesregierung das Mandat UNMISS zu verlängern?

    3. Plant die Bundesregierung das Mandat für See Guardian zu verlängern?

    4. Plant die Bundesregierung das Mandat für den Anti IS Einsatz im Irak zu verlängern?

    5. Wie möchte das BMVg die Fähigkeitslücke im Bereich Flugabwehr stärken?




    Berlin, den 06.03.2021


    Dr. h.c. Florian Schmidt und SPD-Fraktion

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  • Antwort der Bundesregierung:


    1. Antwort: Ja, die beteiligten Soldatinnen und Soldaten sind fristgemäß nach Deutschland
    zurückgekehrt. Wie bereits in ihrer Frage beschrieben, das Mandat endete Ende Dezember,
    indem die Bundesregierung dieses nicht mehr verlängern ließ. Allerdings plant die
    Bundesregierung sich wahrscheinlich auch am nachfolgenden Programm UNITAMS zu
    beteiligen, auf welche Weise ist noch zu klären.
    2. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    3. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    4. Antwort: Ja, die Bundesregierung hält die Verlängerung des Mandates für notwendig und
    arbeitet daran.
    5. Antwort: Sie meinen höchstwahrscheinlich, den mangelnden Schutz unserer Soldatinnen und
    Soldaten im Nah- bzw. Nächstbereich, dieser wird in der Tat sehr schwer zu überwinden und
    auch noch die nächsten Regierungen fordern. Was man bisher sagen kann, es gibt im Moment
    unterschiedliche Ideen, wie man das lösen könnte, beide sind aber nicht optimal.
    Erstens für die Abwehr von Drohnen der Klasse 1 (bis zu 150 Kg) gibt es in der Truppe Militärs
    die es für sinnvoll erachten den Boxer mit Granatmaschinenwaffen (40mm) zu bestücken, wobei
    hier die Schnelligkeit der Drohnen zum Problem werden könnte. Zweitens zum Schutz vor
    größeren Drohnen, Flugzeugen etc. sind Lenkflugkörper unterschiedlicher Reichweiten auf
    gepanzerten Fahrzeugen denkbar, wobei die zukünftig stärkere Ausrichtung auf die Bündnis
    Verteidigung in Europa berücksichtigt werden muss. Zudem wäre auch einen „MantisGeschützturm“ auf einem Boxerfahrzeug zu montieren denkbar, wobei hier das Problem wäre,
    dass jener Geschützturm vermutlich erstmal nur aus dem Stand und dann mit
    Stabilisierungshilfen ausgerüstet Feuern könnte, bis eine neue Software entwickelt bzw. eine
    Neuentwicklung des Geschützturmes zustande käme.

  • Deutscher BundestagDrucksache 3/XX
    3. Wahlperiode08.04.2021


    Kleine Anfrage

    der SPD Fraktion


    Situation in der Ukraine


    Die Situation droht zu eskalieren und ein NATO - Russland Krieg gilt es zu vermeiden.



    Wir fragen die Bundesregierung:


    1. Mit wie vielen Botschaftern und wie vielen Regierungen wurde bisher zu diesem Thema seitens der Bundesregierung Kontakt aufgenommen ?

    2. Mit welchen Botschaftern und welchen Regierungen wurde bisher zu diesem Thema seitens der Bundesregierung Kontakt aufgenommen ?

    3. Wurde seitens der Bundesregierung Kontakt mit Vertretern der NATO aufgenommen ?

    4. Welche Nation sieht die Bundesregierung als Aggressor ?

    5. Unterstützt die Bundesregierung eine Aufnahme der Ukraine in die NATO ?

    6. Gedenkt die Bundesregierung die Ukraine im Falle einer Invasion durch Russland militärisch beistand zu leisten ?

    a). Wenn Ja warum?

    b) Wenn Nein warum nicht?

    c) Im Falle der Bevorzugung keiner Stellungnahme wieso wird es bevorzugt sich dazu zu enthalten ?



    Berlin, den 08.04.2021


    Dr. h. c. Florian Schmidt und die SPD Fraktion

  • Antwort der Bundesregierung:


    1. Mit wie vielen Botschaftern und wie vielen Regierungen wurde bisher zu diesem Thema seitens
    der Bundesregierung Kontakt aufgenommen?
    Aktuell führen wir Gespräche mit einigen Partnern. Eine genaue Anzahl zu nennen ist momentan
    schwer.
    2. Mit welchen Botschaftern und welchen Regierungen wurde bisher zu diesem Thema seitens der
    Bundesregierung Kontakt aufgenommen?
    Aktuell führen wir Gespräche mit einigen Partnern. Eine genaue Benennung ist momentan schwer.
    3. Wurde seitens der Bundesregierung Kontakt mit Vertretern der NATO aufgenommen?
    Es wurde bereits ein Treffen der NATO gefordert.
    4. Welche Nation sieht die Bundesregierung als Aggressor?
    Russland.
    5. Unterstützt die Bundesregierung eine Aufnahme der Ukraine in die NATO?
    Aktuell hat die Ukraine den Status als Beitrittskandidat inne, was wir sehr begrüßen. Weitere Schritte
    könnten in der Zukunft folgen, derzeit ist aber nichts in Planung.
    6. Gedenkt die Bundesregierung die Ukraine im Falle einer Invasion durch Russland militärisch
    Beistand zu leisten?
    Die Bundesregierung ist an einer friedlichen Lösung des Konflikts interessiert und wird sich zu keinen
    voreiligen militärischen Handlungen hinreißen lassen. Erstmal werden wir die Möglichkeiten der
    Diplomatie und Vermittlung ausschöpfen.
    a). Wenn Ja warum?
    Wir möchten den Aggressionen Russlands konsequent entgegenwirken. Sollte es tatsächlich zu einer
    Invasion kommen, können wir dies nicht unbeantwortet lassen.

  • Deutscher BundestagDrucksache 3/XX
    3. WahlperiodeTT.MM.JJJJ


    Kleine Anfrage

    des Abgeordneten Nagisa Shiota und der SPD-Fraktion


    Kleine Anfrage zur Ukrainepolitik der Bundesregierung


    Wir fragen die Bundesregierung:


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage in der Ukraine.

    2. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalation in der Ostukraine ein?

    3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der ukrainischen Staaten und der ukrainischen Rüstungsindustrie?

    4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Entwicklung in der Ukraine? Stichpunkte Korruptionsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung, politische Stabilität

    5. Welche Ziele hat die Deutsch Strategie für die Ukraine?

    6. Wie steht die Bundesregierung zu einem EU-Beitritt der Ukraine?

    7. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung zusätzlich treffen um die Ukraine zu unterstützen?



    Berlin, den 29.03.2021


    Dr. h.c. Florian Schmidt und Fraktion

  • Antwort der Bundesregierung:


    1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Lage in der Ukraine?
    Die aktuelle Situation in der Ukraine ist besorgniserregend. Wir haben ein Auge auf die
    Situation, die jederzeit eskalieren könnte. Klar ist, dass wir jeden weiteren Schritt mit den
    NATO- und EU-Partnern absprechen müssen und so für ein einheitliches Vorgehen zu
    sorgen. Alleingänge könnten in der aktuellen Situation brandgefährlich sein.
    2. Wie groß schätzt die Bundesregierung die Gefahr einer Eskalation in der Ostukraine ein?
    Die Situation ändert sich fortlaufend. Wir stehen im Austausch mit der Deutschen Botschaft
    und unseren Verbündeten. Die Gefahr einer Eskalation aktuell einzuschätzen ist schwierig
    und zum aktuellen Zeitpunkt wenig hilfreich.
    3. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der ukrainischen Staaten und der
    ukrainischen Rüstungsindustrie?
    Der rasche Ausbau der Rüstungsindustrie könnte zu einer massiven Aufrüstung der
    ukrainischen Streitkräfte führen. Dies könnte als Provokation aufgefasst werden, was man
    natürlich vermeiden sollte, auch angesichts der vergangenen Entwicklungen im Konflikt
    zwischen Russland und der Ukraine.
    4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische Entwicklung in der Ukraine? Stichpunkte
    Korruptionsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung, politische Stabilität
    Auch hier blicken wir gespannt in die Ukraine, da sich das Land seit einigen Jahren in einem
    massiven Prozess des Wandels befindet. Jedoch gibt es vor allem im Kampf gegen die
    Korruption noch einiges zu tun, um das Land nachhaltig zu stabilisieren.
    5. Welche Ziele hat die Deutsch Strategie für die Ukraine?
    Bitte genauer definieren, was mit der „Deutsch Strategie“ gemeint ist.
    6. Wie steht die Bundesregierung zu einem EU-Beitritt der Ukraine?
    Sollte die Ukraine alle Beitrittskriterien erfüllen, steht einem Beitritt nichts im Wege.
    7. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung zusätzlich treffen um die Ukraine zu
    unterstützen?
    Grundsätzlich stehen wir hinter den Maßnahmen, welche die Bundesregierung Merkel IV im
    November 2018 formulierte (http://www.auswaertiges-amt.de…/ukraine-konflikt/2165944).