Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit gebe ich als Bundeswahlleiter bekannt, dass die Zulassung der Bierpartei Deutschland (BPD) für die Landtagswahl in Bayern abgelehnt wurde.
Gründe: § 1 des PartG sagt aus, dass eine Partei ernsthaftes Interesse an der politischen Meinungsbildung haben muss. Dieses Interesse ist in den letzten Wochen und Monaten nicht gegeben gewesen. Weder haben sich Mitglieder der Partei öffentlich geäußert, noch wurde an anderen Veranstaltungen teilgenommen.
Die Bierpartei Deutschland hat das Recht, innerhalb von 24 Stunden Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Dieser ist vom Landesvorstand schriftlich beim Bundeswahlleiter einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Bundeswahlleiter