Entgültige Entscheidung über die Zulassung der LD

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag

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    Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,


    das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Eilverfahren entschieden, dass mir als Bundeswahlleiter die endgültige Entscheidung über die Zulassung obliegt. Darüber hinaus wurde mir auferlegt, den Fall unter bestimmten Punkten zu prüfen. Diese sind im folgenden:


    1. die Richtigkeit der Wahlen muss vorhanden gewesen sein

    2. es muss demokratisch gewählt worden sein

    3. eine Beschlussfähigkeit der Partei muss vorgelegen haben

    4. die Partei darf nicht versucht haben, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben


    Nach genauer Prüfung der einzelnen Punkte komme ich letztlich zu dem Ergebnis, dass die Zulassung rechtmäßig ist und die LD damit zur 1. Bundestagswahl unter Auflagen zugelassen wird.


    Gründe:


    Zu 1. nach § 13 Abs. 2 und 3 ist die einzige Vorgabe, dass eine geheime Abstimmung vorgelegen haben muss. Dies ist in vorliegendem Fall geschehen. Den genauen Ablauf regelt die Satzung, kein Gesetz. Die Richtigkeit ist daher nicht anzuzweifeln,


    Zu 2. Eine Abstimmung zur Wahl der Listenplätze wurde durchgeführt. Es ist dabei niemand benachteiligt worden. Somit liegt nach neustem Kenntnisstand eine demokratische Wahl vor,


    Zu 3. Die Beschlussfähigkeit ist nach Satzung der LD gegeben. In der Satzung ist wird keine Vorgabe festgelegt, um beschlussfähig zu sein,


    Zu 4. Es wurde kein Grundsatz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verletzt. Daher liegt ein Verstoß nicht vor.


    Allerdings wird festgestellt, dass die entsprechende Ladungsfrist von zwei Tagen NICHT eingehalten wurde.

    Daher wird der Partei zusätzlich auferlegt, die bisher eingereichte Liste auf einem nach Vorgabe der Satzung einberufenen Parteitag zu bestätigen. Sollte die Partei dieser Auflage nicht binnen zwei Wochen nach der Wahl nachkommen, wird ihr Zulassung nachträglich aberkannt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Der Bundeswahlleiter