Bayerischer Landtag | Drucksache 1/008 |
1. Wahlperiode | 14.07.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CSU
Änderung des Teil VIII - Abschnitt 2 der BayLTGeschO
Der Landtag wolle beschließen:
1. Abschnitt 2 des Teil VIII der BayLTGeschO wird komplett gestrichen, dies betrifft §§ 182, 183, 184, 185, 186
Begründung:
Eine wortgetreue Niederschrift ist nicht einzuhalten - Protokollführer können nicht benannt werden.