Marc Slober Event Team
  • Männlich
  • 27
  • aus Krefeld
  • Mitglied seit 23. März 2020
  • Letzte Aktivität:

Beiträge von Marc Slober

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/21
    1. Wahlperiode 10.07.2020


    Antrag

    der Fraktion der Freien Demokraten


    Wahlvorschlag zum Landtagsvizepräsidenten


    Die Fraktion der Freien Demokraten schlägt


    Herrn Abgeordneten Prof. Dr. med. Darius Grundmann

    als Vizepräsident des Landtages Nordrhein-Westfalen vor.


    Düsseldorf, den 10.07.2020


    Marc Slober und Fraktion

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/20
    1. Wahlperiode 07.07.2020

    Antrag

    der Landesregierung

    Schrittweise Erhöhung der Anzahl der eingestellten Polizeianwärter und Polizeiverwaltungsassistenten



    Der Landtag wolle beschließen,


    dass die Anzahl der jährlich eingestellten Polizeianwärter schrittweise auf 3.000 erhöht wird. Zudem sollen 500 weitere Polizeiverwaltungsassistenten eingestellt werden.


    Begründung:


    In den kommenden Jahren werden eine Vielzahl von Polizistinnen und Polizisten in Pension gehen. Trotzdem bleibt der Arbeitsaufwand bei unserer Polizei weiter hoch. Zudem besteht immer mehr Polizeianwärter die Prüfung nicht oder brechen ihre Ausbildung sogar ab. Deswegen wollen wir ein Fachkräftemangel bei der Polizei frühzeitig entgegensteuern. Im Detail soll die Anzahl der Polizeianwärter bis 2025 schrittweise auf insgesamt 3.000 Einstellungen pro Jahr erhöht werden. Im Detail sehen wir ab 2021 2.600 ab 2023 2.800 und ab 2025 die vollen 3.000 Polizeianwärter vor.


    Um die Anzahl der Polizistinnen und Polizisten auf der Straße zudem auf ein hohes Niveau zu halten, wollen wir 500 weitere Polizeiverwaltungsassistenten einstellen, die die Verwaltungsarbeit der Polizistinnen und Polizisten weiter reduzieren soll. Unsere Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben den besten Schutz verdient und diesen wollen wir Ihnen durch diese Maßnahmen auch gewähren.


    Die Landesregierung

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/18
    1. Wahlperiode 27.06.2020

    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur 3. Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

    A. Problem und Ziel

    Aufgrund des aktuellen Wahlgesetzes ist es möglich, dass eine Partei deutlich mehr Mandate im Landtag erlangt, als sie nach dem Zweitstimmen Ergebnis zustehen würde und so der Landtag nichtmehr den Wählerwille repräsentiert.


    B. Lösung

    Aufgrund des aktuellen Wahlgesetzes ist es möglich, dass eine Partei deutlich mehr Mandate im Landtag erlangt, als sie nach dem Zweitstimmen Ergebnis zustehen würde und so der Landtag nichtmehr den Wählerwille repräsentiert.


    C. Alternativen

    Geltendes Recht bleibt bestehen.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es fallen keine Extrakosten an.


    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine


    F. Weitere Kosten

    Keine



    Entwurf eines Gesetzes zur 3. Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW) vom TT.MM.JJJJ


    Der Landtag hat das folgende Änderungen beschlossen:


    Art. 1


    alte Fassung:

    § 1 Abs. 2: Von den Abgeordneten werden 4 nach Wahlvorschlägen in den Wahlbezirken und die übrigen nach Wahlvorschlägen (Listen) gewählt.


    neue Fassung:
    § 1 Abs. 2: Von den Abgeordneten werden 4 nach Wahlvorschlägen in den Wahlbezirken und die übrigen nach Wahlvorschlägen (Listen) gewählt. Für die Zusammensetzung des Landtages ist das Zweitstimmenergebnis maßgebend.


    alte Fassung:

    § 5: Für die Verteilung der nach Listen zu besetzenden Sitze werden die für jede Liste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt.


    neue Fassung:

    § 5 Abs. 1: Für die Verteilung der Sitze werden die für jede Liste abgegebenen Zweitstimmen zusammengezählt. Direktkandidaten, die ihren Wahlbezirk gewonnen haben, Ziehen auf jeden Fall in den Bundestag ein.


    Abs. 2: Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, erhalten die anderen Parteien zusätzliche Mandate, bis das entsprechende Verhältnis wiederhergestellt wurde. Dadurch kann sich die Gesamtzahl von 15 Mandaten verändern.


    alte Fassung:

    § 11: Wahlvorschläge können von Parteien eingereicht werden.


    neue Fassung:

    § 11: Wahlvorschläge für Direktmandate können von Parteien und von Einzelbewerbern eingereicht werden. Die Einreichung von Listen ist nur für Parteien möglich."


    Art. 2

    Intrafttreten

    Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen soll den Wählerwillen abbilden und nicht durch Verzerrung von Direktmandaten Parteien einen vor- bzw. Nachteil verschaffen.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Im LWahlG wird §1, §5 und §11 geändert und §5 Absatz 2 hinzugefügt.


    III. Alternativen

    Keine

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Das Gesetz hat keinen Nachhaltigkeitsaspekte


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine


    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine


    7. Befristung

    Keine


    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Dieser Artikel regelt, dass Abgeordnete des Landtages nach dreimal aufeinanderfolgendem, unentschuldigtem Fehlens ihr Mandat verlieren können.


    Zu Artikel 2

    Dieser Artikel regelt, wann das Gesetz in Kraft tritt.


    Die Landesregierung

    Sehr geehrter Herr Bundeswahlleiter,


    mit diesem Brief überreichen Yoshi Gysi, Max von Eichendorff, Julia Kir und meine Person Ihnen die Wahlunterlagen der CDU/CSU für die Wahl zum 0. deutschen Bundestag.


    Wahlliste:

    Listenplatz 1: Herr Yoshi Gysi

    Listenplatz 2: Herr Marc Slober

    Listenplatz 3: Herr Max von Eichendorf

    Listenplatz 4: Frau Julia Kir


    Direktmandate:

    Baden-Württemberg: Yoshi Gysi

    Südwest/Rheinhessen: Max von Eichendorff

    NRW: Marc Slober


    Das Regierungsprogramm der Christlich Demokratischen Union CDU/CSU finden sie hier:

    simpolitik.de/index.php?attachment/26/


    Die Listenplätze und das Regierungsprogramm wurden auf unserem Gründungsparteitag am 26.03.2020 gewählt und verabschiedet. Dabei wurden alle geltenden Gesetze, sowie die Satzung der Christlich Demokratischen Union eingehalten.


    Mit freundlichen Grüßen


    Yoshi Gysi

    Bundesvorsitzender der Christlich Demokratischen Union


    Max von Eichendorff

    Stellvertretender Bundesvorsitzender der Christlich Demokratischen Union


    Julia Kir

    Stellvertretende Bundesvorsitzende der Christlich Demokratischen Union


    Marc Slober

    Generalsekretär der Christlich Demokratischen Union