§11 Zusammensetzung und Wahl des Landesvorstandes
- Der Landesvorstand besteht aus vom Landesparteitag zu wählenden Mitgliedern. Die genaue Zusammensetzung des Parteivorstandes bestimmt der Parteitag.
- Niemand darf gleichzeitig im Landes- und Bundesvorstand sein.
- Der Landesvorstand wird in der Regel in jedem zweiten Monat gewählt. Im Übrigen finden eine Neuwahl des Landesvorstandes oder eventuelle Nachwahlen auf Beschluss des Landesparteitages statt.