Bundesrat | Drucksache 033/12.2020 |
15.12.2020 |
Antrag
des Freistaates Sachsen
Feststellung der Ungültigkeit der Wahl des 2. Bundesratsvizepräsidenten am 14.12.2020
Der Bundesrat wolle beschließen:
- Die Wahl des 2. Bundesratsvizepräsidenten am 14.12.2020 ist aufgrund von Verfahrensfehlern ungültig und wird für nichtig erklärt.
- Der für gewählt erklärte Philipp Blücher verliert sein Amt.
- Die Wahl ist, sobald wie es dem Bundesrat möglich ist, zu wiederholen. Bis dahin bleibt das Amt unbesetzt.
Begründung:
Nach zwei Wahlgängen, in denen Florian Rangnick jeweils nur eine relative Mehrheit erhielt, wurde in einem dritten Wahlgang Philipp Blücher vorgeschlagen. Blücher erhielt 25 Ja-Stimmen gegen keine Nein-Stimmen oder Enthaltungen. Dies ist ein eklatanter Bruch von Art. 51 Abs. 3 Grundgesetz, nachdem die Stimmen eines Landes gesammelt abzugeben sind. Da sich 25 Ja-Stimmen nicht sauber auf fünf Länder mit jeweils 6 Stimmen verteilen lassen, muss die Wahl gegen Art. 51 Abs. 3 GG verstoßen haben.