DS 027/11.2020 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Bundesrat Drucksache 027/11.2020
    25.11.2020


    Antrag

    des Freistaates Sachsen


    Änderung der Geschäftsordnung



    Der Bundesrat wolle beschließen:

    1. Der Geschäftsordnung des Bundesrates wird ein neuer §48 angefügt, betitelt als "§48 Bestimmung der Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuss)".
    2. Der Inhalt wird wie folgt gefasst:
      "(1) Jedes Land stellt mindestens eines der vom Bundesrat zu bestimmenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses. Die Zahl der von jedem Land benannten Mitglieder soll vorbehaltlich Absatz 3 gleich sein.
      (2) Die von einem Land gestellten Mitglieder sowie ihre Stellvertreter werden durch die zuständige Landesregierung ernannt und abberufen. Der Ministerpräsident teilt die Namen der Mitglieder dem Präsidenten des Bundesrates schriftlich mit.
      (3) Lassen sich die vom Bundesrat zu bestimmenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses nicht gleichmäßig auf die Länder verteilen, so sind die nach der Verteilung auf die Länder nach Abs. 1 übrigbleibenden Mitglieder und ihre Stellvertreter durch den Bundesrat mit der Mehrheit der Stimmen aller Länder auf die Dauer der laufenden Legislaturperiode des Bundestages zu wählen. Bei Rücktritt oder sonstiger Erledigung des Amtes findet eine Nachwahl statt, es sei denn, bis zur turnusmäßigen Neuwahl verbleiben weniger als zwei Wochen."





    Begründung:

    Wie die Mitglieder des Vermittlungsausschusses im Bundesrat bestimmt werden, ist aktuell noch nicht geregelt. Um feste Richtlinien zu schaffen, die in Zukunft Unklarheiten und Streitigkeiten vermeiden, schlägt die sächsische Staatsregierung vor, einen Paragraphen in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Dieser regelt die Bestimmung der Vertreter.





    Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen

    Karl Machno

  • Karl Machno

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.