DS 010/09.2020 Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates

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Manfred Klausbrück

  • Bundesrat Drucksache 010/09.2020
    25.09.2020


    Antrag

    des Landes Niedersachsen


    Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates



    Der Bundesrat wolle beschließen:


    §9 Abs 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates wird wie folgt geändert:

    Der Bundesrat kann ständige Ausschüsse bilden. Er kann für besondere Angelegenheiten weitere Ausschüsse einsetzen. Zwingend sind die Ausschüsse die analog zu den Ministerien der Regierung gebildet werden. Änderungen der Verfassung sind im Ausschuss der für das Justizministerium zuständig ist zu behandeln





    Begründung:


    Dieser Antrag stellt sicher das der Bundesrat arbeitsfähig ist und das die Gesetzesentwürfe ordentlich bearbeitet werden könne. Durch die Analogie zu den Ministerien ist sichergestellt das jeder Gesetzesentwurf seinen Ausschuss hat.





    Jan Meier