Bundesrat | Drucksache 010/09.2020 |
25.09.2020 |
Antrag
des Landes Niedersachsen
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Bundesrates
Der Bundesrat wolle beschließen:
§9 Abs 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates wird wie folgt geändert:
Der Bundesrat kann ständige Ausschüsse bilden. Er kann für besondere Angelegenheiten weitere Ausschüsse einsetzen. Zwingend sind die Ausschüsse die analog zu den Ministerien der Regierung gebildet werden. Änderungen der Verfassung sind im Ausschuss der für das Justizministerium zuständig ist zu behandeln
Begründung:
Dieser Antrag stellt sicher das der Bundesrat arbeitsfähig ist und das die Gesetzesentwürfe ordentlich bearbeitet werden könne. Durch die Analogie zu den Ministerien ist sichergestellt das jeder Gesetzesentwurf seinen Ausschuss hat.