LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 1/23 |
1. Wahlperiode | 14.07.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Prof. Dr. med. Darius Grundmann und der Fraktion der FDP
Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung
Der Landtag wolle beschließen:
1. § 27 (3) GOLTNRW der Geschäftsordnung wird ersatzlos gestrichen.
2. § 3 (2) wird wie folgt geändert: Die Amtszeit eines Präsidenten bzw. einer Präsidentin oder eines Vizepräsidenten bzw. Vizepräsidentin endet mit der Wahl eines Nachfolgers nach Absatz 1, oder durch das Ausscheiden aus dem Landtag.
Begründung:
Einige Paragraphen in der Geschäftsordnung sind undemokratisch. § 27 (3) verbietet es Betroffenen in Immunitätsangelegenheiten im Landtag zur Sache zu reden. In einem Rechtsstaat wie Deutschland sollte aber auch immer der Beschuldigte gehört werden, sodass die Grundsätze der Justiz eingehalten werden.
Einen Präsidenten mit einem Drittel der Abgeordneten abzuwählen zeigt schon, dass nicht einmal eine Mehrheit benötigt wird um ein Mitglied des Präsidiums abzuwählen. Mit der neuen Regelung, kann ein Mitglied des Präsidiums nur durch eine Neuwahl, oder ein Mandatsverlust abgewählt werden.
Prof. Dr. med. Darius Grundmann und Fraktion