Deutscher Bundestag | Drucksache 1/14 |
1. Wahlperiode | 11.07.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der FDP
Änderung des §11 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Der Bundestag wolle beschließen:
im §11 der GOBT soll Absatz 3 mit folgendem Wortlaut eingefügt werden:
Kann ein Mitglied des Bundestages an einer Plenarsitzung nicht anwesend sein, so hat er sich beim Bundestagspräsidenten schriftlich abzumelden.
Begründung:
Nach §24 Abs. 6 BWahlG verliert ein Abgeordneter seinen Sitz im Bundestag, wenn er dreimal aufeinanderfolgend und unentschuldigt gefehlt hat. Um hier die Möglichkeit für eine Abwesenheitsmeldung einzuräumen ist diese Ergänzung der Geschäftsordnung sinnvoll.