Deutscher Bundestag | Drucksache 1/11 |
1. Wahlperiode | 09.07.2020 |
Antrag
der Fraktion der SPD
Änderung der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Änderung von §7 GoBT
Änderung von §7 GoBT
Originaltext von Abs. 2:
(2) Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit seinen Stellvertretern die Reihenfolge der
Vertretung. Sind Präsident und Stellvertreter gleichzeitig verhindert, so übernimmt der
Alterspräsident die Leitung.
Vorgeschlagen ist die Änderung in:
(2) Der Präsident bestimmt im Einvernehmen mit seinen Stellvertretern die Reihenfolge der
Vertretung. Sind Präsident und Stellvertreter gleichzeitig verhindert, so übernimmt der
Alterspräsident die Leitung. Sollte auch dieser verhindert sein, wählt der Bundestag eines seiner anwesenden Mitglieder zum Sitzungsleiter.
Begründung:
Es kann, warum auch immer, jederzeit dazu kommen, dass die entsprechenden Personen abwesend sind. Um diesem Fall vorzubeugen, ist ein entsprechender Satz notwendig.
Nagisa Shiota und Fraktion