Bayerischer Landtag | Drucksache 1/010 |
1. Wahlperiode | 15.07.2020 |
Schriftliche Anfrage § 71 LTGeschO
des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion der CSU
Schriftliche Anfrage nach § 71 BayLTGeschO - Fragen zur Bildungspolitik
Bereits bevor die Regierung stand, setzte sich Herr Staatsminister Hoegner sehr stark für einige grundsätzliche Änderungen in der bayerischen Bildungspolitik aus. Um seine Arbeit etwas einordnen zu können, hat die Fraktion der CSU einige Fragen vorbereitet. Des Weiteren beantragen wir aufgrund hoher Priorität gemäß § 72 Abs. 2 der BayLTGeschO eine Aufnahme der Antwort in das Drucksachenverzeichnis.
Wir fragen die Landesregierung:
- Nach § 28 BaySchO sind Hausaufgaben für die Schüler vorgesehen. Hat die Landesregierung die Absicht diese abzuschaffen?
- Wenn nein, sollen die Hausaufgaben grundlegend reformiert werden?
- Beabsichtigt die Staatsregierung etwas an § 27 BaySchO zu ändern?
- Wie steht die Landesregierung zum Abitur nach der zwölften Klasse?
- Sieht die Landesregierung vor, Mittelschulen zu belassen oder zu Hauptschulen zurückzukehren?
- Wie sieht der Weg der Landesregierung für die Digitalisierung im Schulwesen aus?
- an Berufsschulen
- an allgemein bildenden Schulen - hier bitte insbesondere auf die Chancengleichheit für Kinder von gering verdienenden Eltern eingehen
- Welche Entfernung einer allgemein bildenden Schule zum Wohnort des Kindes ist zumutbar?
- Haben Sie geplant, etwas dagegen zu unternehmen, dass man für Berufsschulen teilweise sehr weit reisen muss und so schon früh - teils unfreiwillig - von seinem sozialen Umfeld getrennt wird?
München, den 15.07.2020