Beschluss
Im Straffall : BGH 1000/1
Hat der Strafsenat
am 23.07.2020
durch den Richter Schwarzkopf
Beschlossen:
Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt einzustellen
GRÜNDE :
Fehlende Beweislast zum Gusten des Beschuldigten.
Es gelang denn GBA nicht Stichhaltige Beweise vorzubringen.
Dieser Beschluss vom 23.07.2020 ist nicht Anfechtbar
Gez. Schwarzkopf
Karlsruhe
Schriftsatz wurde Elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig