Einrichtung des NRW- Takt DS 1/31

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

    Drucksache 1/31

    1. Wahlperiode

    29.07.20



    Antrag der Landesregierung


    Einrichtung des NRW- Takt



    Der Landtag wolle beschließen, dass in NRW im Sinne der Verkehrsoffensive der NRW- Takt eingerichtet wird. Unter NRW- Takt verstehen wir, dass jede Nahverkehrsverbindung im 30 Minuten Takt tagsüber verkehren soll. Dafür werden insgesamt Mittel in Höhe von 350 Millionen Euro bereitgestellt.



    Begründung:



    Damit die Verkehrswende in NRW gelingen kann, brauchen wir eine dringende Verdichtung des ÖPNV. Das Verkehrsministerium hat in einer Studie zum NRW- Takt herausgefunden, dass folgende Maßnahmen für die Einrichtung des NRW- Takt erforderlich sind. Zum einen müssen neue Triebfahrzeuge und Busse von den Streckenbetreibern erworben werden für den Erwerb neuer Triebfahrzeuge, werden aus dem NRW-Landeshaushalt 300.000.000 Euro bereitgestellt. Für die Anschaffung neuer Busse stellt die Landesregierung 50.000.000 Euro zur Verfügung. Damit die Verkehrswende in NRW gelingen kann, brauchen wir eine dringende Verdichtung des ÖPNV. Zum anderen muss die DB ihre Strecke vor allen innerhalb des Nadelöhrs Köln-Dortmund ausbauen. Dafür wird sich die Landesregierung nachhaltig für einsetzen. Bei der Realisierung des NRW-Taktes hat der wichtige ländliche Raum aufgrund des beschränkten Angebotes Vorrang. Aber auch in den Ballungsräumen soll es bereits im ersten Schritt zur Taktverdichtung kommen. Aufgrund der Vielzahl an Verbindungen haben hier aber die Verbindungen zum nächsten Knotenpunkt Vorrang.



    Die Landesregierung

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.