Bundesgerichtshof
Beschluss
Im Straffall : BGH 1001/0
Hat der Strafsenat
am 06.08.2020
durch den Richter Schwarzkopf
Beschlossen:
In dem Ermittlungsverfahren gegen Tobias Fleming wegen Beleidigung nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen
GRÜNDE :
Herrn Fleming wird zur Last gelegt, Herrn Weidmann beleidigt zu haben. Der Vorwurf der Beleidigung ist jedoch aufgrund von Beweismangel aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht haltbar.
Dieser Beschluss vom 06.08.2020 ist nicht Anfechtbar
Gez. Schwarzkopf
Karlsruhe