Pressemitteilung vom 21.08.2020
Zulassung von homosexuellen Männern zur Blutspende - Beendigung der Diskriminierung
Der Bundesgesundheitsminister Herbert Aisinger hat sich mit Vertretern der Bundesärztekammer in zwei Tagen intensiver Beratung auf eine Änderung der sogenannten Blutspenderichtlinien (Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie) geeinigt.
Spätestens sechs Wochen nach einer HIV-Ansteckung seien Antikörper im Blut nachweisbar. Dies wurde zum Anlass genommen, um den Ausschluss von Personen, deren Sexualverhalten ein deutlich erhöhtes Risiko einer HIV-Übertragung birgt, von 12 Monaten auf 6 Wochen zu senken. Des Weiteren sollen Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM) nicht grundsätzlich zurückgestellt werden, sondern nur wenn die Kriterien des häufig wechselnden Sexualpartners zutreffen.
Die Überarbeitung der Richtlinie wird von der Bundesärztekammer vorgenommen und eigenständig publiziert.
Hintergrund:
Bisher waren Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, grundsätzlich für 12 Monate nach dem letzten Geschlechtsverkehr von der Blutspende zurückgestellt worden. Dies stellte eine erhebliche Diskriminierung dieses Personenkreises dar.
Die heutigen Testverfahren stellen bereits nach 6 Wochen nach einer Infektion Antikörper fest - Blutbestandteile wurden schon immer auf HIV untersucht, dies geschieht auch weiterhin streng!