DS 1/59: Verlust eines Bundestagsmandat - Jens Worthmann, CDU

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 1/59
    1. Wahlperiode 27.08.2020



    Antrag

    Des Abgeordneten Felix Naugk und Fraktion der CDU

    Verlust eines Bundestagsmandat - Jens Worthmann, CDU



    Der Bundestag wolle beschließen:


    Der Abgeordnete Jens Worthmann (CDU) ist nachweislich kein deutscher Staatsbürger mehr und hat damit die derzeitige Wählbarkeit verloren. Ihm ist das Mandat zu entziehen.





    Begründung:

    Nach §10 Abs. 1 BWahlG ist als Abgeordneter des Bundestags wählbar, wer im Sinne von Art. 116 GG ,,Deutscher" ist. Da Herr Jens Worthmann nachweißlich nicht mehr Deutscher ist - er ist ausgewandert - ist ihm das Mandat für den Deutschen Bundestag auf Grundlage von §24 Abs. 3 BWahlG zu entziehen.


    Der Beschluss hierzu ist vom Bundestag zu treffen, da dieser die erste Anlaufstelle für ein Wahlprüfungsverfahren ist (vgl. Art. 41 Abs. 1 GG).



    ´



    Felix Naugk, Fraktion der CDU/CSU

  • Leon Reinhardt

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.