Deutscher Bundestag | Drucksache 1/59 |
1. Wahlperiode 27.08.2020 |
Antrag
Des Abgeordneten Felix Naugk und Fraktion der CDU
Verlust eines Bundestagsmandat - Jens Worthmann, CDU
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Abgeordnete Jens Worthmann (CDU) ist nachweislich kein deutscher Staatsbürger mehr und hat damit die derzeitige Wählbarkeit verloren. Ihm ist das Mandat zu entziehen.
Begründung:
Nach §10 Abs. 1 BWahlG ist als Abgeordneter des Bundestags wählbar, wer im Sinne von Art. 116 GG ,,Deutscher" ist. Da Herr Jens Worthmann nachweißlich nicht mehr Deutscher ist - er ist ausgewandert - ist ihm das Mandat für den Deutschen Bundestag auf Grundlage von §24 Abs. 3 BWahlG zu entziehen.
Der Beschluss hierzu ist vom Bundestag zu treffen, da dieser die erste Anlaufstelle für ein Wahlprüfungsverfahren ist (vgl. Art. 41 Abs. 1 GG).
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Felix Naugk, Fraktion der CDU/CSU