Pressemitteilung vom 31.08.2020
Bundesinnenminister Herbert Aisinger verbietet die "Identitäre Bewegung Deutschlands" (IBD)
Bundesinnenminister Aisinger hat heute die rechtsextremistische und bereits durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) überwachte Vereinigung "Identitäre Bewegung Deutschlands", kurz IBD, auf Grundlage des Vereinsgesetzes verboten und aufgelöst.
Zur Stunde finden in den Bundesländern, die in die Zuständigkeitsbereiche der Landtage von Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen fallen, mehrere Dutzend Razzien statt.
Das Verbot gegen die Vereinigung stützt sich auf § 3 Absatz 1 Satz 1 des Vereinsgesetzes.
Die IBD versteht sich selbst als Teil einer „europaweiten patriotischen Jugendbewegung, die mittels friedlichem Aktionismus, politischer Bildungsarbeit sowie gemeinschaftlicher und kultureller Aktivitäten für die Werte Heimat, Freiheit und Tradition einsteht.“ Die tatsächlichen Positionen der IBD sind allerdings nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die IBD zielt letztlich darauf ab, Menschen mit außereuropäischer Herkunft von demokratischer Teilhabe auszuschließen und sie in einer ihre Menschenwürde verletzenden Weise zu diskriminieren. Menschen ohne gleiche ethnische Voraussetzungen können aus Sicht der IBD niemals Teil einer gemeinsamen Kultur sein. Für die IBD existiert Kultur nur in einer dauerhaften Verknüpfung mit einer Ethnie (Ethnopluralismus). Dies zeigt sich unter anderen in Aktionen und Kampagnen wie „Der große Austausch“. Die europaweite Vernetzung äußert sich durch gemeinsame Aktionen wie „Defend Europe“ oder die jährliche „Sommeruniversität“ in Frankreich.