DS 1/072: Beschlussempfehlung für die DS 1/16 Änderung des Mindestlohngesetz [SPD]

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 1/072
    1. Wahlperiode 01.09.2020


    Beschlussempfehlung

    des Ausschusses für Gemeinwesen


    zum dem Gesetzentwurf zur Änderung des Mindestlohngesetz

    - Drucksachen 1/16


    Änderung Mindestlohngesetz [SPD]


    A. Beratungsverlauf

    Dem Ausschuss für Gemeinwesen liegt der oben genannte Gesetzentwurf vor. Dieser wurde von Bundestag nach der ersten Lesung in diesen Ausschuss überwiesen und wurde in der Sitzung vom 01.09.2020 in der ersten Runde beraten.

    B. Lösung

    Der oben genannte Ausschuss empfiehlt folgende Änderung am Gesetzentwurf:


    (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 11 Euro je Zeitstunde, ab 1. Januar 2023 12,50 Euro und ab 1. Januar 2026 15 Euro. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.

    Annahme des Gesetzentwurfes (in geänderter Fassung) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und FDP.


    C. Alternativen

    Ablehnung des Antrages


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.


    Berlin, den 01.09.2020


    Der Ausschuss für Gemeinwesen

    Dr. Luca Welle


    Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gemeinwesen

  • Luca Welle

    Hat das Label Beschlussempfehlung hinzugefügt.
  • Felix Weird

    Hat das Label von Beschlussempfehlung auf Abgewiesen geändert.