Deutscher Bundestag | Drucksache 1/072 |
1. Wahlperiode | 01.09.2020 |
Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Gemeinwesen
zum dem Gesetzentwurf zur Änderung des Mindestlohngesetz
- Drucksachen 1/16
Änderung Mindestlohngesetz [SPD]
A. Beratungsverlauf
Dem Ausschuss für Gemeinwesen liegt der oben genannte Gesetzentwurf vor. Dieser wurde von Bundestag nach der ersten Lesung in diesen Ausschuss überwiesen und wurde in der Sitzung vom 01.09.2020 in der ersten Runde beraten.
B. Lösung
Der oben genannte Ausschuss empfiehlt folgende Änderung am Gesetzentwurf:
(2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 11 Euro je Zeitstunde, ab 1. Januar 2023 12,50 Euro und ab 1. Januar 2026 15 Euro. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
Annahme des Gesetzentwurfes (in geänderter Fassung) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und FDP.
C. Alternativen
Ablehnung des Antrages
D. Kosten
Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf in geänderter Fassung anzunehmen.
Berlin, den 01.09.2020
Der Ausschuss für Gemeinwesen
Dr. Luca Welle
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Gemeinwesen