Runderlass vom 12.09.2020
Verpflichtende Erste-Hilfe-Kurse
Das BMIJ erlässt hiermit die Verpflichtung aller im Geschäftsbereich des BMIJ befindlichen Mitarbeiter (inklusive dem BMIJ nachgeordneter Stellen), mindestens alle 365 Tage einen Erste-Hilfe-Kurs zu belegen. Diese Kurse werden teilweise in den Dienststellen, teilweise in Räumlichkeiten von externen Dienstleistern stattfinden.
Alle Behörden und Ämter, die dem Geschäftsbereich des BMIJ zugeordnet sind, haben selbstständig eine Dienstvereinbarung zu erstellen.