Wortmeldung von Wolff - Über Presse- und Meinungsfreiheit

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • "Das Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt. Für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung ist es schlechthin konstituierend.", so entschied 1958 bereits das Bundesverfassungsgericht im Lüth-Urteil. Kern der Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland ist Artikel 5 des Grundgesetzes:


    Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.


    Selbstverständlich befreit dieses Recht Journalisten nicht darin sorgfältig zu recherchieren und ihre Arbeit bestmöglich zu erledigen. Fehler passieren trotzdem, dafür sind wir alle Menschen. Es wirkt daher befremdlich, wenn einflussreiche Politiker nach unliebsamen Artikeln über ihre eigene Person nicht nur Beschwerde beim Presserat einlegen, sondern dem Verfasser des Artikels auch mit einer Zivilklage drohen. Man darf sich darüber ärgern, aber insbesondere als Politiker muss man diese Form der Berichterstattung ertragen. Unser Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung wird in dem Moment angegriffen, in dem Politiker Journalisten drohen und damit versuchen Einfluss auf journalistische Arbeit zu nehmen. Insbesondere in einer Zeit in der ein Großteil der Publikationen ohnehin schon von Politikern stammen, ist unabhängige und neutrale Presse umso wichtiger. Unabhängigkeit und Neutralität bedeutet für den Kurier ausdrücklich nicht die eigene Meinung zurückzuhalten, sondern jeden Politiker und jede Partei auf gleichartige Weise kritisch zu hinterfragen. Diesem Anspruch wurde ich in meiner Funktion als phoenix-Gründer jederzeit gerecht und dieser Funktion werde ich auch im Kurier gerecht werden. Dafür stehe ich mit meinem Namen und dafür gibt es die Kommentar-Rubrik "Wortmeldung von Wolff". Abschließend kann ich allen Leserinnen und Lesern versichern: Ich lasse mich nicht einschüchtern!