Änderung des Landesfeiertagsgesetzes | DS 2/09

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/09
    2. Wahlperiode 28.09.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der Links-Grünen


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesfeiertagsgesetzes

    A. Problem und Ziel

    Die Nazis unter Adolf Hitler waren ein schreckliches Terror Regime. Es sind Millionen Menschen umgekommen. Und deshalb brauchen wir einen gesetzlichen Feiertag um an die Befreiung zu gedenken.

    B. Lösung

    Der 8. Mai wird zum gesetzlichen Feiertag

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Am Tage sind alle Läden zu schließen, wie es an anderen Feiertagen üblich ist.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesfeiertagsgesetz vom 28.09.2020


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    §2 wird wie folgt geändert:

    (1)

    1. der Neujahrstag,

    2. der Karfreitag,

    3. der Ostermontag,

    4. der 1. Mai als Tag des Bekenntnisses zu Freiheit und Frieden, sozialer Gerechtigkeit, Völkerversöhnung und Menschenwürde,

    5. der 8. Mai als Tag der Befreiung,

    6. der Christi-Himmelfahrts-Tag,

    7. der Pfingstmontag,

    8. der Fronleichnamstag (Donnerstag nach dem Sonntag Trinitatis),

    9. der 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit,

    10. der Allerheiligentag (1. November),

    11. der 1. Weihnachtstag,

    12. der 2. Weihnachtstag.





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Wir als deutsche sollten um die Verstorbenen trauern.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung der Landesfeiertagsgesetzes.

    III. Alternativen

    Keine.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Läden sind zu schließen und der Tag ist zu Händeln wie jeder andere gesetzliche Feiertag.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    Robin Grimm und Fraktion

    3 Mal editiert, zuletzt von Graf Baldur von und zu Zahl ()

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat den Titel des Themas von „Änderung des Landesfeiertagsgesetzes | DS“ zu „Änderung des Landesfeiertagsgesetzes | DS 2/09“ geändert.
  • Graf Baldur von und zu Zahl

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