LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 2/11 |
2. Wahlperiode | 28.09.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Robin Grimm und Fraktion
Antrag auf Verpflichtende Jugendparlamente(JuPa) und Entsendung in den Stadt-/Gemeinderat
Der Landtag wolle beschließen:
1. Das jede Stadt bzw. Gemeinde ein Jugendparlament führt
2. Das 5% des Stadt- bzw. Gemeinderates aus von der Jugend gewählten Jugendlichen besteht.
Begründung:
Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist grundlegend in der UN Kinderrechtskonvention und im Artikel 6 der Landesverfassung geregelt. Darüber hinaus ist
die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als kommunale Aufgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. § 8 SGB VIII weist den Jugendämtern und den freien
Trägern als bundesgesetzliche Grundlage die Pflicht zu, Kinder und Jugendliche an allen sie
betreffenden Angelegenheiten und Entscheidungen der Jugendhilfe zu beteiligen. Im Kinderund Jugendfördergesetz NRW (KJHG) regelt § 6 darüber hinaus, dass bei den Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe Ansprechpersonen benannt werden sollen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.
Die Einrichtung von Kinder- und Jugendgremien ist nicht festgelegt. Deswegen beantragen wir das hiermit