Antrag auf Verpflichtende Jugendparlamente(JuPa) und Entsendung in den Stadt-/Gemeinderat | DS 2/11

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/11
    2. Wahlperiode 28.09.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Robin Grimm und Fraktion


    Antrag auf Verpflichtende Jugendparlamente(JuPa) und Entsendung in den Stadt-/Gemeinderat



    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Das jede Stadt bzw. Gemeinde ein Jugendparlament führt

    2. Das 5% des Stadt- bzw. Gemeinderates aus von der Jugend gewählten Jugendlichen besteht.





    Begründung:


    Das Recht auf Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist grundlegend in der UN Kinderrechtskonvention und im Artikel 6 der Landesverfassung geregelt. Darüber hinaus ist
    die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als kommunale Aufgabe im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. § 8 SGB VIII weist den Jugendämtern und den freien
    Trägern als bundesgesetzliche Grundlage die Pflicht zu, Kinder und Jugendliche an allen sie
    betreffenden Angelegenheiten und Entscheidungen der Jugendhilfe zu beteiligen. Im Kinderund Jugendfördergesetz NRW (KJHG) regelt § 6 darüber hinaus, dass bei den Trägern der
    öffentlichen Jugendhilfe Ansprechpersonen benannt werden sollen, die sie bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen.
    Die Einrichtung von Kinder- und Jugendgremien ist nicht festgelegt. Deswegen beantragen wir das hiermit





    Robin Grimm und Fraktion

    Einmal editiert, zuletzt von Graf Baldur von und zu Zahl ()

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.