Antrag zur Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln für Geringverdiener*innen | DS 2/12

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/12
    2. Wahlperiode 30.09.20



    Antrag

    des Abgeordneten Robin Grimm und Fraktion


    Antrag zur Kostenfreiheit von Verhütungsmitteln für Geringverdiener*innen



    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Das folgende Personen mit dem vollendeten 20. Lebensjahr ein Anrecht auf kostenlose Verhütungsmittel bekommen:
    a. Leistungsberechtigte nach dem SGB II,
    b. Leistungsberechtigte nach dem SGB XII,
    c. Leistungsberechtigte nach § 6a BKGG,
    d. Empfänger*innen von Leistungen nach dem BAföG,
    e. Empfänger*innen von Leistungen nach dem WohngeldG,
    f. Bezieher*innen von Berufsausbildungshilfen,
    g. Leistungsempfänger*innen nach dem AsylbLG; hier auch vor dem 20. Lebensjahr,
    h. und Personen mit vergleichbar geringem Einkommen.


    2. Das Folgende Verhütungsmittel für o.g. Personen kostenfrei anforderbar sind:
    a. Kondome
    b. Ethinylestradiol/Levonorgestrel in Pillenform (Antibabypille)




    Begründung:


    Menschen mit geringem Einkommen können sich Verhütung oft nicht leisten. Mehrere aktuelle
    Studien belegen, dass immer mehr Frauen auf unsichere Methoden ausweichen oder gar nicht
    verhüten, weil das Geld für Kondome oder Pille nicht reicht. Einzelne Kommunen haben das Problem
    erkannt und Projekte zur Kostenübernahme ins Leben gerufen. Bei schlechter Haushaltslage sind sie
    allerdings sofort wieder vom Tisch. Das Recht auf Familienplanung muss aber für alle gelten, ob arm
    oder reich.





    Robin Grimm und Fraktion

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Antrag auf Abgewiesen geändert.