Wortmeldung von Wolff - Sieg der Presse- und Meinungsfreiheit

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Manfred Klausbrück

  • Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober unterstreichen erneut die Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. Ich habe mich gezwungen gesehen gegen den Presserat zu klagen. Ich habe meine Punkte dabei auf zwei Klagen aufgeteilt. Ich empfand es als unerträglich, wenn in einem demokratischen Land eine Vereinigung die Möglichkeit hat Publikationsverbote gegen Medien und Journalisten zu verhängen oder sogar die Lizenz zu entziehen und das Medium aufzulösen. Noch unerträglicher ist mit der Gedanken gewesen, wenn ich daran gedacht habe, dass der Presserat keinerlei demokratische und gesetzliche Legitimation besitzt. Wo kommen wir hin, wenn eine private Vereinigung einiger Pressevertreter darüber entscheiden kann, wer publizieren darf und wer nicht? Damit sind wir direkt bei meiner zweiten Klage. Wer einer journalistischen Tätigkeit nachkommen wollte und dafür ein eigenes Medium gegründet hat, der musste dies über den Presserat legitimieren lassen. Auch hier handelte der Presserat ohne jede Grundlage.


    Ich bin überaus glücklich über die beiden Urteile, die mir vollumfänglich recht gegen haben. Das Verfassungsgericht folgt damit seinen Urteilen aus der Vergangenheit und unterstreicht erneut die hohe Bedeutung der Presse- und Meinungsfreiheit. Wo Meinungen und Pressearbeit beschnitten wird, hört der demokratische Rechtsstaat auf zu existieren. Autokratischen Methoden wären legitimiert gewesen. Presse- und Meinungsfreiheit ist eines unserer höchsten Güter. Dies zu schützen sollte oberste Maxime aller Demokraten sein! Mit Unverständnis habe ich daher den Rücktritt des bisherigen Presseratspräsidenten zur Kenntnis genommen, der seinen Schritt auch mit dem Urteil des Verfassungsgerichts begründet. Es ließt sich ein wenig so, als wäre dem Bundeswahlleiter das Amt des Presseratspräsidenten nicht mehr gut genug, wenn damit keine autokratischen Mittel verbunden sind. Man muss sich ernsthaft fragen, ob dieser Mann geeignet ist als Bundeswahlleiter zu fungieren, denn es entsteht der Eindruck als stünde er nicht zu 100% auf dem Boden unserer großartigen Verfassung.