Bundesverfassungsgericht
In dem Verfahren
über den Antrag festzustellen,
dass der Beschluss des Landesverbandes Bayern der CDU/CSU gesetzeswidrig ist,
Antragsteller: Herbert Aisinger
Antragsgegner: Landesverband Bayern der CDU/CSU, vertreten durch den Vorstand
hat das Bundesverfassungsgericht – 1. Kammer des Ersten Senats –
unter Mitwirkung der Richter
Präsident von Bitburg
am 11.10.2020 ohne mündliche Verhandlung entschieden:
Der Klage wird stattgegeben.
Die schriftliche Urteilsbegründung geht den Parteien in den nächsten Tagen postalisch zu.
Im Übrigen wird ein Grundsatzurteil zu § 9 Abs. 5 PartG ergehen, welches ebenfalls in den nächsten Tagen veröffentlicht wird.
gez.
von Bitburg