Erste Hilfe und Wiederbelebung durch Laien stärken – Modellprojekt des Landes an Schulen als Regelangebot fortsetzen und ausbauen– Apps zur Ersthelferalarmierung weiter verbreiten I DS 02/33

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/33
    1. Wahlperiode 27.10.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Marc Slober und die Fraktion der Freien Demokraten


    Erste Hilfe und Wiederbelebung durch Laien stärken – Modellprojekt des Landes an Schulen als Regelangebot fortsetzen und ausbauen– Apps zur Ersthelferalarmierung weiter verbreiten


    Der Landtag möge beschließen:

    • das Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse als Regelangebot an allen Schulen einzuführen

    • die Versorgung der Schulen mit geeigneten Übungspuppen sicherzustellen;

    • in Kooperation mit allen Beteiligten ein Konzept zu entwickeln, um die Unterrichtung in der Wiederbelebung an Schulen zu unterstützen;

    zu prüfen, sich in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden für eine landesweite Einführung von Apps zur Ersthelferalarmierung einzusetzen und dabei möglichst einheitliche Standards bzw. kompatible Systeme zu befördern.



    Begründung:

    Mehr als 50.000 Menschen erleiden deutschlandweit jedes Jahr einen plötzlichen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Schon nach drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoffversorgung wird beim Menschen dabei das Gehirn irreversibel geschädigt. Rettungsdienste bzw. Notärzte treffen in den meisten Fällen erst später ein, so benötigt ein Rettungswagen im Durchschnitt acht Minuten bis zum Einsatzort. Daher überleben derzeit nur jeder Zehnte Patient. In fast der Hälfte aller Fälle wird ein Kreislaufstillstand jedoch durch Laien wie z. B. Angehörige beobachtet. Deshalb ist die sofortige Aufnahme der Wiederbelebung durch Laien entscheidend für die Überlebenschancen. Wenn mehr Anwesende unverzüglich mit einfachen Wiederbelebungsmaßnahmen wie der Herzdruckmassage beginnen würden, könnten sich die Überlebenschancen der Betroffenen erheblich verbessern. Nach Einschätzungen der Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) könnten so in Deutschland pro Jahr 10.000 Menschen mehr überleben.


    Auch wenn der Trend der Menschen, die sich Erstehilfe zutrauen, bereits positiv ist, möchten wir diesen Prozess weiter befördern. Denn der Mensch soll sich im Notfall zutrauen zu helfen. Erfahrungen aus Dänemark zeigen, dass durch breit angelegte Informationskampagnen und Wiederbelebungsunterricht in Schulen die Bereitschaft zur Laienreanimation innerhalb von zehn Jahren mehr als verdoppelt werden konnte.


    In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Schuljahresbeginn 2017/18 das landesweite Modellprojekt „Laienreanimation an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ welches mit einer Laufzeit von drei Jahren gestartet war. Mit dem Projekt sollten in erster Linie Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse angesprochen werden. Dabei wurde ein Theorie- und ein Praxisteil verbunden. So soll die Wiederbelebungskompetenz von Schülerinnen und Schülern, aber auch von Lehrkräften sowie allen weiteren am Schulleben beteiligten Fachkräften sowie nach Möglichkeit auch Eltern gestärkt werden. Über 170 Schulen haben an dem Projekt teilgenommen.


    Seit dem Jahre 2018 stellt das Land Mittel in Höhe von 100.000 Euro zur Unterstützung von Projekten zur Unterrichtung in der Wiederbelebung insbesondere an Schulen zur Verfügung gestellt. Diese Mittel konnten allerdings auch zur Anschaffung von Übungspuppen eingesetzt werden und so eine Ausweitung des Modellprojektes auf weitere Schulen unterstützen.


    Das Modellprojekt endete bereits am 30. Juni 2020.

    Die Erfahrungen sprechen nicht nur für eine Fortsetzung, sondern für einen ausbau. Ziel soll eine Ausweitung auf allen Schulen sein, um so eine flächendeckende Unterrichtung in der Wiederbelebung an Schulen zu erreichen.


    Neben der Förderung der Wiederbelebungskompetenzen von Schülerinnen und Schülern können auch so genannte „First-Responder-Systeme“ zur Alarmierung ausgebildeter Ersthelferinnen und Ersthelfer in unmittelbarer Nähe des Notfallortes über eine durch die Leitstelle aktivierte Smartphone-App den Reanimationserfolg steigern. Viele Menschen sind qualifiziert, bei einem Notfall die lebenswichtige Herzdruckmassage durchzuführen. Dazu zählen Angehörige von Feuerwehren und Hilfsorganisationen, Pflegekräfte, Medizinstudierende, Ärztinnen und Ärzte und andere im Gesundheitswesen tätige Menschen. Gerade über Feuerwehren und Hilfsorganisationen könnten dabei auch zahlreiche motivierte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer eingebunden werden.


    Befinden sich bei lebensbedrohlichen Notfällen ausgebildete Helferinnen und Helfer in der Nähe des Notfallortes, so können diese unter Umständen mehrere Minuten vor dem Rettungsdienst beim Patienten sein und so das therapiefreie Intervall zwischen dem Notruf und dem Eintreffen des Rettungsdienstes verkürzen und somit Leben retten.


    Seit einigen Jahren gibt es technische Möglichkeiten, registrierte Ersthelferinnen und -helfer über ihr Smartphone zu orten und per App zu alarmieren. Dabei sind in Deutschland mehrere unterschiedliche Ersthelferalarmierungssysteme verfügbar, die allerdings nicht kompatibel sind. In Nordrhein-Westfalen haben eine Reihe von Gebietskörperschaften inzwischen die Anwendung entsprechender Apps in ihren Leitstellen auf den Weg gebracht. Ziel sollte eine möglichst flächendeckende Verbreitung sein. Daneben besteht aber noch das Problem der fehlenden Kompatibilität, so dass über Kreisgrenzen hinweg der Einsatz mehrerer Apps erforderlich werden kann und somit potenzielle Ersthelfer vom Notfall nichts mitbekommen.



    Marc Slober und Fraktion

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.