Mehr Umweltschutz in der Energiegewinnung wagen I DS 02/48

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 2/48
    2. Wahlperiode 14.12.2020


    Antrag

    der Landesregierung


    Mehr Umweltschutz in der Energiegewinnung wagen



    Der Landtag beauftragt die Landesregierung sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass


    1. Den Netzausbaus mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien stärker zu forcieren und dafür geeignete Regelungen ergriffen werden. In diesem Zuge soll eine Quotenregelung für erneuerbare Energien Ausschreibungen in Gebieten mit freiwerdenden Netzkapazitäten eingeführt werden.
    2. die Integration des Marktes der Erneuerbaren Energien gestärkt wird und diese stärker an den Marktrisiken partizipieren, das Segment der
    3. Innovationsausschreibungen ausgebaut wird und die erneuerbaren Energien mehr Systemverantwortung tragen.
    4. die Förderbedingungen für die Photovoltaik verbessert werden, indem die Eigenversorgung bei PV-Dachanlagenausschreibungen anteilig zulässig wird, die Schwelle für die Befreiung von der EEG-Umlagepflicht auf 50 kW heraufgesetzt, die Subventionen attraktiver gestalten werden und der Mieterstrom zusätzlich gestärkt wird.
    5. für die Offshore-Windenergie Investitionssicherheit im Falle von Herstellerinsolvenzen gewährleistet wird.
    6. die Perspektive für Biogasanlagen im Bestand wirtschaftlich bleibt, Flexibilität zusätzlich angereizt wird und die Potenziale der Güllevergärung effektiv adressiert werden.
    7. für ausgeförderte EEG-Anlagen faire Perspektiven am Markt eröffnet werden.
    8. für die gesamte energieintensive Industrie ein effektiver Carbon-Leakage-Schutz, d.h. der energiekostenbedingten Abwanderung von industrieller Wertschöpfung und Arbeitsplätzen, sichergestellt wird.
    9. die EEG-Umlage weiter abgesenkt wird der Regulierungsrahmen für erneuerbare Energien den Zubau außerhalb des EEG am Markt unterstützt, um eine marktwirtschaftliche Alternative beim Zubau zum EEG zu eröffnen.



    Begründung:


    Es ist das zentrale Ziel der Klimaschutzpolitik, dass Mitte des Jahrhunderts Europa, Deutschland und Nordrhein-Westfalen klimaneutral ist. Die Landesregierung von Nordhrein-Westfalen möchte dazu einen Beitrag leisten.


    In Anbetracht einer sich langsam aber stetig vollziehenden globalen

    Transformation des Wirtschaftens auch ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft als Garant unseres Wohlstands und zum Erhalt und zur Entwicklung von Beschäftigung und Arbeitsplätzen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine nachhaltige Transformation unserer Volkswirtschaft unumgänglich.


    Klimaschutz und die Energiewende in Deutschland stehen trotz Fortschritten weiterhin vor großen Herausforderungen. Mit dem verbindlich geregelten Kohleausstieg hat Deutschland einen entscheidenden Schritt nach vorne gemacht – unser Land übernimmt besondere Verantwortung und geht dabei voran. So nimmt Nordrhein-Westfalen bis 2023 als einziges Bundesland ein

    Drittel der derzeitig vorhandenen Braunkohlekapazitäten vom Netz.


    Die NRW- Koalition aus FDP und SPD arbeitet zusammen mit der Wirtschaft und der Gesellschaft an dem Energiesystem der Zukunft. Schon in der ersten sozialliberalenkoalitition haben wir den Grundstein für mehr Forschung an nachhaltigen Technologien gelegt. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist nicht nur im Energiesektor von entscheidender Bedeutung, sondern entfaltet über die Sektorenkopplung auch Wirkung auf die CO2-Reduktion in anderen

    Bereichen. Denn in der Industrie, im Gebäude- und Wärmebereich, im

    Verkehrssektor und in der Landwirtschaft sind die Herausforderungen der CO2-Reduktion ebenfalls groß.


    Der Kohleausstieg ist energiewirtschaftlich und sozialpolitisch ambitioniert.


    Nordrhein-Westfalen will sich aber als Energie- und Industrieland Nr. 1

    behaupten. Die NRW-Koalition setzt aus diesem Grund weiterhin konsequent auf einen Modernisierungskurs der Wirtschaft und auf Zukunftsinvestitionen für das Energiesystem der Zukunft. Dabei werden erneuerbare Energien eine zunehmend wachsende Rolle im Energiemix in Nordrhein-Westfalen einnehmen. Bis 2025 wollen wir 45 % des Stromes aus erneuerbaren Energien gewinnen.

    Es ist aber auch klar: Um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden, werden bis auf Weiteres auch konventionelle Kraftwerke zum Einsatz kommen. Insbesondere die fluktuierende Erzeugung der erneuerbaren Energien wird durch moderne, effiziente Gaskraftwerke abgesichert werden müssen. Daher wäre es verantwortungslos, für Gaskraftwerke bereits eine neue Ausstiegsdebatte zu fordern.


    So werden anstatt einer wirksamen Reform Einzelregelungen angepasst, wodurch eine grundlegende Neuaufstellung der Förderung der erneuerbaren Energien ausbleibt. Das System zur Förderung sollte zukünftig komplett umgestaltet und marktwirtschaftlicher ausgerichtet werden. Insbesondere sollte die Finanzierung sich vollständig aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung sowie Haushaltsmitteln speisen. Zudem werden Anreize vermisst,

    die den Einsatz von Strom in Sektoren wie Verkehr und Wärmegewinnung angemessen berücksichtigen. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das EEG nicht zuletzt aufgrund seines nicht-sozial ausgewogenen Umlagesystems, seiner Komplexität und fehlender Anreize ausgedient hat und den Weg zur Klimaneutralität eher behindert.


    Aufgrund der aufgeführten Notwendigkeit einer grundlegenden Reform bleibt der Bundesgesetzgeber aufgefordert, mittelfristig die Weichen für ein Energiesystem der Zukunft zu stellen und das EEG abzuschaffen. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass die für 2027 vorgesehene erneute Befassung mit dem EEG eindeutig zu spät ist.


    Marc Slober

    Umweltminister NRW

  • Graf Baldur von und zu Zahl

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.