Beschluss des Ältestenrates zur Nutzung des Parlamentssekretariat

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag

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    Beschluss des Ältestenrates vom 18.12.2020

    Nutzungsrichtlinien des Parlamentssekretariates


    Der Ältestenrates hat folgendes beschlossen:

    1. Antworten der Bundesregierung auf Große Anfragen, Änderungsanträge und Beschlussempfehlungen von Ausschüssen sollen mit (vorher reservierter) Drucksachennummer als Antwort auf die ursprüngliche Drucksache eingereicht werden.
    2. Die farblichen Label sollen konsequent bei ausnahmslos allen eingereichten Drucksachen verwendet und gesetzt werden. Verstöße gegen diese Vorschrift werden nach §35 GOBT mit einem entsprechenden Ordnungsgeld versehen. Sollte es kein passendes Label geben, dann können weitere Laben beim Bundestagspräsidium angefordert werden.
    3. Kleine Anfragen sind ohne Drucksachennummer direkt an das Präsidium zu senden, das Präsidium sendet diese an die Bundesregierung weiter und veröffentlicht die Anfrage und die Antwort nach eingegangener Beantwortung
    4. Vom Präsidium werden verschiedene Statusupdates (sprich Datum der Annahme, Ablehnung, Überweisung) als Notiz an die ursprüngliche Drucksache angefügt (für alle zukünftigen Drucksachen).
    5. Das Archiv der ersten Legislaturperiode wird in "Archiv vorherige Legislaturperioden" umbenannt und für jede Legislaturperiode ein Unterordner erstellt (am Ende dieser Legislaturperiode).


    Das dient der Übersichtlichkeit im Parlamentssekretariat und man findet die für eine Drucksache oder ein Thema relevanten Einträge direkt auf einen Blick. Diese Verordnung tritt mit Verkündung in Kraft. Die Verordnung wurde im Ältestenrat am 18.12.2020 mit der Zustimmung aller anwesenden Fraktionen verabschiedet.



    gez. Manfred Bunnes

    Präsident des Deutschen Bundestages


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