Tarifvertrag Pflege für allgemeinverbindlich erklären I DS 02/54

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Manfred Klausbrück

  • LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 02/54
    2. Wahlperiode 23.12.2020


    Antrag

    Marc Slober und Fraktion der Freien Demokraten


    Tarifvertrag Pflege für allgemeinverbindlich erklären


    Der Landtag wolle beschließen:

    dass nach § 5 TVG der Tarifvertrag Pflege (TVöD-P) für allgemeinverbindlich erklärt wird.


    Begründung:

    Tagtäglich leisten Pflegekräfte harte Arbeit, um u.a. kranke und alte Mitmenschen zu Pflegen und ihnen in der aktuellen Lebensphase das Leben so angenehm wir möglich zu gestalten. Dabei werden die Pflegekräfte sowohl physisch als auch psychisch stark belastet. Umso erschreckender ist es, dass es immer noch Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen gibt, wo deutlich schlechter all der Tarifvertrag (TVöD-P) gezahlt wird. Dies ist unter der Würde der Pflegekräfte und denen Menschen, die die betreuen.


    Jeder soll für seine harte Arbeit angemessen bezahlt werden. Auch würde durch eine faire Bezahlung die Attraktivität der Pflegeberufe gesteigert werden. Deswegen muss der TVöD-P endlich allgemeinverbindlich erklärt werden.


    Marc Slober und Fraktion