Deutscher Bundestag | Drucksache 3/011 |
3. Wahlperiode | 24.02.2021 |
Antrag
des Abgeordneten Walter-Bodo von der Vogelweide, Dr. Felix Weird und Fraktion DIE LINKE
Einsetzung von Ausschüssen
Der Bundestag wolle beschließen:
Die Einsetzung folgender Ausschüsse
- Ausschuss „Europäische Union (8 Sitze) Art.45 Grundgesetz
- Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (8 Sitze) Art. 45 a Grundgesetz
- Verteidigungsausschuss (8 Sitze) Art 45 a Grundgesetz
- Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (8 Sitze) Wahlprüfungsgesetz und Art. 46 Grundgesetz
- Parlamentarisches Kontrollgremium (ein Mitglied jeder Fraktion) Art 45 d Grundgesetz und Kontrollgremiumgesetz PKGrG
- Präsidialausschuss (8 Sitze) zuständig für Inneres, Justiz, Wirtschaft und den Haushalt
- Ausschuss für Gemeinwesen (8 Sitze) zuständig Bildung, Forschung, Arbeit, Gesundheit und Ernährung
- Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung (8 Sitze) zuständig für Verkehr, Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung
Die Sitzverteilung erfolgt nach §10 und §54 GOBT
Begründung:
Der Bundestag muss komplett arbeitsfähig werden, dafür bedarf es Ausschüsse um die entsprechenden Gesetzesentwürfe und Antrage zu behandeln. Die Linksfraktion schlägt eine Sitzverteilung nach dem Verfahren „Saint-Laguë/Schepers“ vor.