Mitteilung des Auswärtigen Amts bezüglich des Austritt aus der Istanbul-Konvention seitens der Türkei
Zum Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention sagte der geschäftsführende Außenminister Florian Weis heute (20.03.2021):
,,Ich bedauere diese Entscheidung zutiefst. Diese Entwicklung ist nicht gut für die Bevölkerung in der Türkei. Dieser Schritt zeigt einmal mehr, dass es richtig ist aktuell keine Gespräche über einen Beitritt zur Europäischen Union seitens der Türkei zu führen. Es muss Aufgabe des Staates sein jegliche Personen vor häuslicher Gewalt zu schützen. Ich kann nur hoffen, dass die Türkei dies trotz des Ausstiegs aus der Istanbul-Konvention tun wird. In einem kurzen Gespräch mit meinem französischen Kollegen konnte ich erfahren, dass hier Einigkeit zwischen unseren Regierungen besteht. Es muss unser gemeinsames diplomatisches Ziel sein, der Bevölkerung der Türkei zu helfen."
Erklärung Istanbul-Konvention: Die Istanbul-Konvention ist ein 2011 ausgearbeiteter völkerrechtlicher Vertrag. Er schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt. Auf seiner Grundlage sollen sie verhütet und bekämpft werden. Insgesamt haben 45 Staaten diese Konvention unterzeichnet.