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Das Bundesverfassungsgericht hat am 12.05.2020 in seiner Urteilsverkündung zur Klage der Parteien Christlich Demokratische Union und Christlich Soziale Union die Prüfung der Bundestagsdrucksache 0/0045 abgelehnt. Zur Begründung wird von den Richtern genannt, dass eine Klage beim Bundesverfassungsgericht nach Paragraph 90 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtgesetz nur zulässig ist, wenn der Kläger direkt oder indirekt dadurch benachteiligt oder in seinen Grundrechten eingeschränkt wird.
Das gesamte Urteil können Sie auf der Seite des Bundesverfassungsgerichtes lesen.