LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 3/020 |
3. Wahlperiode | 17.04.2021 |
Antrag
der Fraktion Die Linke
Entwurf einer Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks
Der Landtag wolle beschließen:
1. Das Onlineangebot der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten im Lande Nordrhein-Westfalen soll zu einer einheitlichen Plattform zusammengeführt werden. Zudem soll geprüft werden, ob Inhalte dieser Plattform zukünftig
über einen unbegrenzten Zeitraum verfügbar sein könnten.
2. Die Landesregierung soll eine Regelung schaffen, die permanent einzelne Sendungen und ihre Sinnhaftigkeit bewertet. Dies soll sowohl über Meinungsbilder in der Bevölkerung, als auch durch eine Expertenkomission geschehen.
3. Die Landesregierung setzt sich in der Zusammenarbeit der Länder für einen Rundfunkbeitrag, der je nach Einkommen variiert ein.
4. Der Landtag Nordrhein-Westfalen setzt sich für einen gerechten Rundfunk ein. Dazu gehört eine angemessene Bezahlung sowohl von Kulturschaffenden, als auch von Führungspersonen der Sendeanstalten. Weiter sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk Nordrhein-Westfalen mit einem guten Beispiel vorrangehen und unter ökologisch wie sozial vertretbaren Bedingungen arbeiten und produzieren.
5. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen setzt sich für Maximalgehälter im öffenlich-rechtlichen Rundfunk ein.
Begründung:
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk nimmt wichtige Aufgaben zur Bildung und Unterhaltung dar. Aber doch muss er sich immer weiterentwickeln. Dies betrifft, sowohl Produktion wie auch Inhalt und Finanzierung. All dies muss gerecht gestaltet werden, damit das Geld der Bürgerinnen und Bürger nicht verschwendet ist.