Änderung des Richter Wahlgesetz

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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Bundesgesetzblatt ausgegeben zu Bonn am 29.04.2021



    Änderung Richter Wahlgesetz

    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1 Änderung RiWG

    § 9 Abs. 3 wird geändert in

    "(3) Über jede Sitzung wird ein Beschlussprotokoll angefertigt."


    § 10 (2) und (3) werden gestrichen.



    Art. 2 Inkrafttreten

    Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.





    D E R . B U N D E S P R Ä S I D E N T

    Philipp Nahles