Bundesgesetzblatt | ausgegeben zu Bonn am 29.04.2021 |
Änderung BVerfGG
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1 Änderung BVerfGG
Geschäftsverteilung
§ 2 wird geändert in:
"(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus einem Senat."
"(2) Es werden insgesamt sechs Richter gewählt."
§ 4 wird geändert in:
"(1) Die Amtszeit der Richter dauert 6 Monate.
(2) Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter ist möglich.
(3) Nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort."
§ 5 wird geändert:
"(1) Die Richter (ausgenommen des Richters aus § 2 Abs. 3) werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt."
§ 14 wird gestrichen.
§ 15 a wird gestrichen.
D E R . B U N D E S P R Ä S I D E N T