Änderung BVerfGG

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Bundesgesetzblatt ausgegeben zu Bonn am 29.04.2021



    Änderung BVerfGG

    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Art. 1 Änderung BVerfGG

    Geschäftsverteilung

    § 2 wird geändert in:

    "(1) Das Bundesverfassungsgericht besteht aus einem Senat."

    "(2) Es werden insgesamt sechs Richter gewählt."


    § 4 wird geändert in:

    "(1) Die Amtszeit der Richter dauert 6 Monate.

    (2) Eine anschließende oder spätere Wiederwahl der Richter ist möglich.

    (3) Nach Ablauf der Amtszeit führen die Richter ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung des Nachfolgers fort."


    § 5 wird geändert:

    "(1) Die Richter (ausgenommen des Richters aus § 2 Abs. 3) werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt."


    § 14 wird gestrichen.

    § 15 a wird gestrichen.






    D E R . B U N D E S P R Ä S I D E N T

    Philipp Nahles