Bundesminister Nahles stellt das Gesetz zur Entkriminalisierung von Drogen vor

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Manfred Klausbrück

  • Berlin – Bundesminister Nahles hat heute einen Gesetzentwurf zur Entkriminalisierung von Drogen, nach dem Vorbild Portugals, vorgestellt. Gleichzeitig hat er verkündet am 16. Mai von seinem Amt als Bundesminister zurückzutreten. Er wolle sich auf sein Aufgaben in der Landesregierung Nordrhein-Westfalens konzentrieren.


    Der Besitz von Drogen wird, nach den Plänen des Ministeriums, ab dem 1. Januar 2021 lediglich eine Ordnungswidrigkeit sein. Nahles verweist auf die Erfolgsstory, die Portugal mit diesem Modell erreicht hat. Wer einen fünftägigen Tagesbedarf an Cannabis bei sich führt macht sich damit nicht mehr strafbar. Wie hoch dieser Tagesbedarf ist, wird vom Robert-Koch Institut (RKI) festgelegt. Eine legale Möglichkeit Drogen zu erwerben, wird es nur für Abhängige geben. Diese sollen benötigte Drogen für ihren sanften Entzug über Drogentrucks im Ort oder direkt vom jeweiligen kommunalen Amt erhalten. Wer mit hohen Mengen Drogen erwischt wird, soll einer örtlichen Drogenkommission vorgeführt werden, die bspw. Entzugsmaßnahmen anordnen kann. Die Kosten für diese Kommissionen tragen die Länder und Kommunen. Nach Plänen des Ministers soll die Aufklärungsarbeit in den Schulen erhöht werden. Dafür sollen Fördermittel durch das RKI bereitgestellt werden, die jede Schule bedarfsgerecht abrufen kann.