Der Generalbundesanwalt
beim Bundegerichtshof
Der Generalbundesanwalt - Postfach 1234 - 76014 Karlsruhe Richter am Bundesgerichtshof ---- |
Staatsanwalt: Franz-Viktor Salomon |
nachrichtlich: Manfred Bunnes ./. Bernhard Witthaut |
Datum: 03.05.2021 AZ: 21 StR 540/005 |
Antrag auf Erlass eines Haftbefehls
AZ 21 StR 540/005 Bunnes ./. Witthaut wegen übler Nachrede nach §186 StGb
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich gemäß §125 Abs. 1 StPo Antrag auf Erlass eines Haftbefehls aufgrund §112 Abs. 2 Satz 1 und 3a StPo gegen
Herrn Bernhard Witthaut.
Der Angeschuldigte ist seit der Tat flüchtig. Ein vorläufiger oder bestehender Wohnsitz konnte nicht ermittelt werden.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 20.12.2020 über das Medium "EINS" ein Schreiben verbreitet zu haben, in dem er die Landesregierung Niedersachsens auffordert, mehrere Personen verfassungsrechtlich zu beobachten. Unter den genannten Personen befindet sich nachweislich auch der Name des Klägers, Manfred Bunnes.
Ein Auszug des genannten Schreibens liegt der Staatsanwaltschaft als Beweisstück 21/0305-A vor.
Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt:
1) Durch die Verwendung landeseigener Symbole in Verbindung mit der Unterzeichnung des Dokuments wurde eine Echtheit vorgetäuscht.
2) Die namentliche Nennung des Klägers in Verbindung mit einem Klammerzusatz "Amtsmissbrauch" als Begründung für eine verfassungsrechtliche Beobachtung, legt eine vorsätzliche Verleumdung mit dem Ziel der Rufschädigung nahe.
Anzuwendende Strafvorschriften: §§ 186; 267 Abs. 1 und 3 sowie 302 StGB.
Beweismittel:
I) 21/0305-A - Fotokopie des veröffentlichten Schreibens vom 20.12.2020